Solidarisches Zusammenleben der Generationen
Familie ist dort,
wo Menschen in unterschiedlichsten Formen
über mehrere Generationen füreinander sorgen.
Der Landkreis Sonneberg setzt seit 2019 das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ (LSZ) um und hat sich damit zur Aufgabe gemacht, Familien stärker zu unterstützen und die soziale Infrastruktur zu stärken. Gefördert wird es vom Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Für die planerische und fachlich-inhaltliche Umsetzung des LSZ wurde eine interne Steuerungsgruppe und ein Planungsbeirat mit Vertretern unterschiedlicher Zielgruppen gegründet.
Um die Bedarfe unserer Familien herauszustellen, fand Ende 2019 eine Familienbefragung im Landkreis Sonneberg statt. Die Sozialstudie soll Grundlage für weitere Maßnahmen im Rahmen des Programms sein. Ihre Auswertung ist für alle Interessierten hier abrufbar.
Darüber hinaus wurde im Rahmen des LSZ ein Integrierter Sozialplan für den Landkreis Sonneberg 2021 - 2025 erarbeitet, der hier zur Verfügung steht.
Im Rahmen des LSZ werden Maßnahmen und Projekte gefördert, die auf die Bedürfnisse der Menschen vor Ort eingehen und einen Bezug zu den folgenden Handlungsfeldern des LSZ aufweisen:
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Mobilität
- Bildung im familiären Umfeld
- Beratung, Unterstützung und Information
- Wohnumfeld und Lebensqualität
- Dialog der Generationen
Jährlich bis zum 31.07. können für das Folgejahr Fördermittelanträge an das
Landratsamt Sonneberg
Kreisentwicklung
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
für Projekte gestellt werden.
Zudem können Mikroprojekte mit einer Bezuschussung von bis zu 500,00 Euro im laufenden Jahr gefördert werden. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Träger, Verbände der Wohlfahrtspflege, kirchliche Träger sowie kreisangehörige Städte und Gemeinden. Detaillierte Zuwendungsvoraussetzungen sowie Hinweise zum Antragsverfahren regelt die Förderrichtlinie des Landkreises Sonneberg zur Umsetzung des Landesprogrammes „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“.
Weitere Informationen zum Landesprogramm, Best Practice Beispiele sowie ein Publizitätsleitfaden finden sich unter folgenden Links:
https://www.lsz-thueringen.de/
https://www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de/foerderung/foerderung-a-z/solidarisches-zusammenleben-der-generationen
Konkrete Fragen beantworten wir Ihnen gerne unter Telefon 03675 / 871-318 und 03675 / 871-489.
Zusatzinformation zur Bezuschussung von Mikroprojekten
Familien vor Ort stärker unterstützen – das ist Aufgabe des Landesprogramms „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ (LSZ). Hierbei ist Familie überall dort, wo Menschen in unterschiedlichsten Formen über mehrere Generationen füreinander sorgen.
Über das LSZ können Mikroprojekte mit einer Fördersumme von bis zu 500,00€ bezuschusst werden.
Gefördert werden Projekte, die einen Bezug zu den folgenden Handlungsfeldern des LSZ aufweisen:
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Mobilität
- Bildung im familiären Umfeld
- Beratung, Unterstützung und Information
- Wohnumfeld und Lebensqualität
- Dialog der Generationen
Antragsberechtigt sind:- Gemeinnützige Träger und Vereine
- Verbände der Wohlfahrtspflege
- Kirchliche Träger
- Kreisangehörige Städte & Gemeinden
Anträge werden mind. 6 Wochen vor Projektbeginn an dasLandratsamt Sonneberg
Kreisentwicklung
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberggestellt und durch einen Planungsbeirat bewilligt.
Alle Vordrucke sind im Downloadbereich abrufbar.