Der Kreistag Sonneberg in der Legislatur von 2024 bis 2029

Kreistag

Der Kreistag Sonneberg

Der Kreistag ist neben dem Landrat das weitere Organ des Landkreises. Er ist die Vertretung der Kreisbürger und beschließt über die Aufgaben des eigenen Wirkungskreises des Landkreises, soweit er nicht die Beschlussfassung einem beschließenden Ausschuss übertragen hat oder der Landrat zuständig ist. Der Kreistag besteht aus 40 Kreistagsmitgliedern und dem Landrat. Die Kreistagsmitglieder sind ehrenamtlich tätig und werden auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Wahl der Mitglieder des Kreistages Sonneberg für die Legislatur von 2024 bis 2029 fand am 26. Mai 2024 statt.

Die Sitzungsleitung und -vorbereitung obliegen maßgeblich einem gewählten Kreistagsmitglied, der den Vorsitz des Gremiums übernimmt. Im Zuge der konstituierenden Sitzung des Kreistages Sonneberg für die Legislatur von 2024 bis 2029 wurde Steffen Haupt (PRO SON) am 19. Juni 2024 zum Vorsitzenden des Kreistages Sonneberg gewählt. Ein stellvertretender Kreistagsvorsitzender konnte noch nicht gewählt werden, da sich in der konstituierenden Sitzung kein Bewerber gefunden hatte.

Die Sitzungen des Kreistages sind öffentlich. Zu Beginn jeder regulären Sitzung haben die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Sonneberg in der Bürgerfragestunde die Möglichkeit, sich mit Fragen, die Angelegenheiten des Landkreises betreffen, an den Kreistag bzw. an den Landrat zu wenden. Die nächsten Termine des Kreistages sowie der Ausschüsse finden sie im Sitzungskalender des Ratsinformationssystems.

  • Sitzverteilung in der Legislatur 2024-2029

    • AfD: 14 Sitze
    • CDU: 10 Sitze
    • PRO SON: 5 Sitze
    • DIE LINKE: 3 Sitze
    • BSW: 3 Sitze
    • SPD: 2 Sitze
    • FREIE WÄHLERGEMEINSCHAFT LK SON: 2 Sitze
    • FDP: 1 Sitz
  • Fraktionen des Kreistages Sonneberg in der Legislatur 2024-2029

    • Fraktion AfD unter Vorsitz von Roland Schliewe mit 14 Sitzen
    • Fraktion CDU unter Vorsitz von Christian Tanzmeier mit 10 Sitzen
    • Fraktionsgemeinschaft PRO SON/FREIE WÄHLERGEMEINSCHAFT LK SON/FDP unter Vorsitz von Steffen Hähnlein mit 8 Sitzen
    • Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/SPD unter Vorsitz von Uwe Schlammer mit 5 Sitzen
    • Fraktion BSW unter Vorsitz von Thomas Schröder mit 3 Sitzen
  • Mitglieder des Kreistages Sonneberg in der Legislatur 2024-2029

    AfD:
    Alexander Escher
    Judith Götz
    Falko Graf
    Andreas Groß
    Philipp Heß
    Claus-Peter Heymann
    Andreas Hofmann
    Marco Homann
    Sven Jahn
    Tino Kaiser
    Kati Nimz
    Roland Schliewe
    Jürgen Treutler
    Bernd Wittig

    CDU:
    Uta Bätz
    Dr. Fred Eichhorn
    Silke Fischer
    Beate Meißner
    Andreas Meusel
    Dr. Jens Reimann
    Daniela Reißmann
    Uwe Scheler
    Christian Tanzmeier
    Henry Worm

    PRO SON:
    Steffen Hähnlein
    Steffen Haupt
    Christian Kökow
    Tobias Püwert
    Dr. Heiko Voigt

    DIE LINKE:
    Isolde Baum
    Uwe Schlammer
    Linda Stark

    BSW:
    Janine Bauersachs
    Thomas Schröder
    Silke Winkler

    SPD:
    Louis Räder
    Anja Schönheit

    FREIE WÄHLERGEMEINSCHAFT LK SON:
    Ute Müller-Gothe
    Mark Schwimmer

    FDP:
    Peter Oberender

  • Besetzung der Ausschüsse des Kreistages Sonneberg in der Legislatur 2024-2029

    Kreisausschuss

    Mitglieder

    Stellvertreter

    Jürgen Treutler
    Roland Schliewe
    Silke Fischer
    Christian Tanzmeier
    Dr. Heiko Voigt
    Uwe Schlammer

    Kati Nimz
    Judith Götz
    Beate Meißner
    Uwe Scheler
    Mark Schwimmer
    Louis Räder

    Vorsitz: Landrat Robert Sesselmann / Stellvertreter: Hauptamtlicher Beigeordneter Jürgen Köpper

    Ausschuss für Bau und Vergabe

    Mitglieder

    Stellvertreter

    Judith Götz
    Marco Homann
    Andreas Meusel
    Uwe Scheler
    Tobias Püwert
    Uwe Schlammer

    Claus-Peter Heymann
    Kati Nimz
    Henry Worm
    Daniela Reißmann
    Steffen Haupt
    Isolde Baum

    Vorsitz: Judith Götz / Stellvertreter: Tobias Püwert

    Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport

    Mitglieder

    Stellvertreter

    Kati Nimz
    Alexander Escher
    Daniela Reißmann
    Christian Tanzmeier
    Ute Müller-Gothe
    Louis Räder

    Philipp Heß
    Sven Jahn
    Dr. Jens Reimann
    Uta Bätz
    Peter Oberender
    Anja Schönheit

    Vorsitz: Kati Nimz / Stellvertreter: Daniela Reißmann

    Ausschuss für Landkreisentwicklung, Wirtschaftsangelegenheiten und Öffentlicher Personennahverkehr

    Mitglieder

    Stellvertreter

    Roland Schliewe
    Jürgen Treutler
    Uwe Scheler
    Henry Worm
    Peter Oberender
    Linda Stark

    Alexander Escher
    Claus-Peter Heymann
    Dr. Fred Eichhorn
    Silke Fischer
    Mark Schwimmer
    Uwe Schlammer

    Vorsitz: Jürgen Treutler / Stellvertreter: Linda Stark

    Ausschuss für Rechnungsprüfung

    Mitglieder

    Stellvertreter

    Andreas Groß
    Judith Götz
    Uta Bätz
    Daniela Reißmann
    Christian Kökow
    Isolde Baum

    Bernd Wittig
    Kati Nimz
    Dr. Jens Reimann
    Silke Fischer
    Tobias Püwert
    Anja Schönheit

    Vorsitz: Uta Bätz / Stellvertreter: Christian Kökow

    Ausschuss für Gesundheit und Soziales

    Mitglieder

    Stellvertreter

    Roland Schliewe
    Jürgen Treutler
    Dr. Fred Eichhorn
    Dr. Jens Reimann
    Steffen Hähnlein
    Anja Schönheit

    Andreas Groß
    Kati Nimz
    Uwe Scheler
    Beate Meißner
    Christian Kökow
    Louis Räder

    Vorsitz: Roland Schliewe / Stellvertreter: Dr. Jens Reimann

    Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft

    Mitglieder

    Stellvertreter

    Claus-Peter Heymann
    Tino Kaiser
    Dr. Jens Reimann
    Andreas Meusel
    Steffen Haupt
    Isolde Baum

    Jürgen Treutler
    Falko Graf
    Christian Tanzmeier
    Henry Worm
    Mark Schwimmer
    Uwe Schlammer

    Vorsitz: Steffen Haupt / Stellvertreter: Tino Kaiser

    Jugendhilfeausschuss
    Stimmberechtigte Mitglieder aus dem Kreistag:

    Mitglieder

    Stellvertreter

    Kati Nimz
    Falko Graf
    Uta Bätz
    Beate Meißner
    Christian Kökow
    Louis Räder

    Andreas Hofmann
    Judith Götz
    Andreas Meusel
    Dr. Fred Eichhorn
    Ute Müller-Gothe
    Linda Stark

    Vorsitz: Beate Meißner / Stellvertreter: Louis Räder

    Stimmberechtigte Mitglieder von Seiten der freien Träger:

    Mitglieder

    Stellvertreter

    Robert Eberth
    Sandy Heß
    Gabi Köhler-Terz
    Rita Schneider

    Andy Söllner
    Antje Kaiser
    Volker Kiesewetter
    Nils Anders

    Beratende Mitglieder (nicht stimmberechtigt):
    Robert Sesselmann (Landrat)
    Stefan Müller (Leiter Kreisjugendamt)
    Camilla Kalmbach (Kreisjugendpflegerin)
    Ellen Baumann-Straub (Gleichstellungsbeauftragte)
    Dr. Anja Karl (Gesundheitsamt)
    Siegfried Spindler (Behindertenbeauftragter des Landkreises Sonneberg)
    N.N. (Ausländerbeauftragter des Landkreises Sonneberg)
    Andreas Karl (Jobcenter Sonneberg)
    Marcus Pötzschig (Agentur für Arbeit)
    Christian Linke (Richter am Amtsgericht Sonneberg)
    Annette Möhring (Staatliches Schulamt Südthüringen)
    Carolin Steiner (Polizeioberkommissarin in der Polizeiinspektion Sonneberg)
    Winfried Mucke  (Pfarrer der Katholischen Kirchgemeinde Sonneberg)
    Georg Litty (Evangelischer Kirchenkreis Sonneberg)
    Normen Meißner (Elternvertreter der Kindertageseinrichtungen)
    Cecile Schilling (Kreisschülersprecherin)
    Louis Hendrik Lutz (Kreisschülersprecher)
    Tom Ziegfeld (Jugendforum Landkreis Sonneberg)

Vorstellung der Ausschüsse des Kreistages Sonneberg

Der Kreistag Sonneberg bildet zur Erfüllung seiner Aufgaben insgesamt acht Ausschüsse, in denen die wichtige Vorberatung erfolgt:

  • Kreisausschuss (7 Mitglieder) - beschließender Ausschuss
  • Ausschuss für Bau und Vergabe (7 Mitglieder) - beschließender Ausschuss
  • Ausschuss für Jugendhilfe (10 stimmberechtigte und 18 beratende Mitglieder) - beschließender Ausschuss
  • Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport (7 Mitglieder) - beratender Ausschuss
  • Ausschuss für Gesundheit und Soziales (7 Mitglieder) - beratender Ausschuss
  • Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft (7 Mitglieder) - beratender Ausschuss
  • Ausschuss für Landkreisentwicklung, Wirtschaftsangelegenheiten, ÖPNV (7 Mitglieder) - beratender Ausschuss
  • Ausschuss für Rechnungsprüfung (7 Mitglieder) - beratender Ausschuss

In den Ausschüssen wird themenspezifisch gearbeitet und beraten. Ihre wichtigste Aufgabe ist es, die Beschlüsse des Kreistages vorzuberaten (vorberatende Ausschüsse) oder aber einzelne Angelegenheiten abschließend zu entscheiden (beschließende Ausschüsse). Beschließende Ausschüsse sind der Kreisausschuss, der Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Bau und Vergabe.

Die Besetzung der Ausschüsse entsprechend der Fraktionen des Kreistages Sonneberg wird nach dem Verfahren d’Hondt (Höchstzahlenverfahren) zusammengesetzt. So setzen sich die Ausschüsse der aktuellen Legislatur neben dem Landrat aus zwei Kreisräten der AfD-Fraktion, zwei Kreisräten der CDU-Fraktion, einem Kreisrat der Fraktionsgemeinschaft PRO SON/FREIE WÄHLERGEMEINSCHAFT LK SON/FDP sowie einem Kreisrat der Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/SPD zusammen. Die Bestimmung der konkreten Personen ist wiederum Sache der Fraktionen bzw. Parteien.

Die Vorbereitung und Leitung der Ausschuss-Sitzungen obliegen den jeweiligen Vorsitzenden. Der Kreisausschuss und der Jugendhilfeausschuss tagen in der Regel öffentlich. Die Sitzungstermine werden vorab im Ratsinformationssystem des Landkreises bekanntgemacht. 

  • Der Kreisausschuss

    Der Kreisausschuss des Kreistages Sonneberg ist ein beschließender Ausschuss im Sinne der Thüringer Kommunalordnung. Aufgrund seiner weitreichenden Funktionen ist er der wichtigste Ausschuss des Kreistages. In den regelmäßig stattfindenden Sitzungen des Kreisausschusses werden Grundsatzentscheidungen des Landkreises vorberaten und getroffen. So berät er im Vorab alle Fragen, die den Kreishaushalt und die Finanzen der Kreisverwaltung betreffen. Auch werden alle Sitzungen des Kreistages im Kreisausschuss vorbereitet. Gemeinsam mit dem Landrat und den Beigeordneten legt der Ausschuss die Tagesordnung für den Kreistag fest und bereitet die Beratungsgegenstände vor. Des Weiteren stimmt der Kreisausschuss die Arbeit der weiteren Ausschüsse aufeinander ab. Nicht zuletzt werden mitunter auch Aufträge vergeben – sofern die Zuständigkeit nicht in den Kreistag oder die Fachabteilungen des Landrates bzw. der Kreisverwaltung fällt.

    Der Kreisausschuss beschließt zudem über Personalangelegenheiten, soweit diese nicht in die Zuständigkeit des Landrates fallen und es sich nicht um Wahlen handelt. Auch berät und beschließt der Ausschuss gegebenenfalls über Stundung, Niederschlagung bzw. Erlass der dem Landkreis zustehenden Forderungen und öffentlichen Abgaben, die Anwendung von Rechtsmitteln, Klageerhebung und Abschluss von gerichtlichen und außergerichtlichen Vergleichen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro je Streitwert, soweit nicht der Landrat zuständig ist. Der Kreisausschuss beschließt auch gegebenenfalls über überplanmäßige Ausgaben bis zu einer Höhe von 50.000 Euro und über außerplanmäßige Ausgaben bis 25.000 Euro. Nicht zuletzt entscheidet er auch unter anderem über die Vergabe des Kulturförderpreises des Landkreises Sonneberg.

    Sitzungen
    Die Sitzungen des Kreisausschusses sind in der Regel öffentlich. Insofern sind zu den öffentlichen Sitzungen im großen Sitzungssaal des Landratsamtes interessierte Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen. Die Sitzungstermine werden vorab im Ratsinformationssystem des Landkreises bekanntgemacht.

    Besetzung
    Der Kreisausschuss besteht aus dem Landrat als Vorsitzendem und sechs weiteren Mitgliedern aus den Reihen des Kreistages Sonneberg. Zudem ist zu allen Sitzungen des Kreisausschusses, die sich mit der Vorbereitung von Kreistagssitzungen beschäftigen, der Vorsitzende des Kreistages einzuladen. 

  • Der Jugendhilfeausschuss

    Gemäß Geschäftsordnung des Kreistages Sonneberg bildet der Kreistag einen beschließenden Ausschuss für Jugendhilfe. Damit wird den Belangen und Bedarfen unserer Kinder und Jugendlichen und ihrer Förderung in Zuständigkeit des Landkreises besonderer Ausdruck verliehen. Näheres zum Jugendhilfeausschuss regelt die Satzung des Jugendamtes. Weitere gesetzliche Grundlagen finden sich im Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz (ThürKJHAG) sowie im Sozialgesetzbuch, Teil Acht (Kinder- und Jugendhilfe). Der Jugendhilfeausschuss ist ein beschließender Ausschuss im Sinne der Thüringer Kommunalordnung. Das heißt, dass er ergänzend zum Kreistag eigenständige Beschlüsse im Rahmen seiner Zuständigkeit fasst, die bereits für sich entsprechende Wirksamkeit und Bindung entfalten. Neben dem Kreisausschuss und dem Bau- und Vergabeausschuss ist er ein beschließender Ausschuss des Kreistages Sonneberg.

    Zahlreiche Themen der kommunalen Jugendarbeit werden vom Jugendhilfeausschuss bearbeitet, darunter die kommunalen Planungen zu Kindertageseinrichtungen und die Maßnahmen zur Jugendförderung im Kreisgebiet. In vielen Bereichen der Kinder- und Jugendförderung ist seine Zustimmung auch ausdrücklich vorgeschrieben. Die Beschlüsse des Ausschusses sind für das Handeln des Jugendamts verbindlich. Um effektiv zu arbeiten hat der Jugendhilfeausschuss fünf Arbeitsgemeinschaften gebildet, die im Wesentlichen auch die wichtigsten Aufgabenfelder umreißen:

    • Jugendhilfeplanung
    • Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit/Jugendverbandsarbeit/Jugendschutz
    • Kindertagesbetreuung
    • Hilfen zur Erziehung
    • Frühe Hilfen und Familienhebammen sowie Kinderschutz und Beratungsstellen

    Auch über die Besetzung des Begleitausschusses des Bundesprogramms „Demokratie leben“ und des Landesprogramms „denk bunt“ beschließt der Jugendhilfeausschuss. Mit „Demokratie leben“ werden Initiativen, Vereine und engagierte Bürger unterstützt, die sich für ein vielfältiges, gewaltfreies und demokratisches Miteinander einsetzen. Über das Thüringer Landesprogramm „denk bunt“ für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit werden Projekte zur Stärkung der demokratischen politischen Kultur im Freistaat unterstützt. Auch das Jugendforum Sonneberg, das über einen eigenen Etat verfügt, wird vom Jugendhilfeausschuss von Anbeginn unterstützt und begleitet.

    Sitzungen
    Jährlich kommt der Ausschuss mindestens zu vier bis sechs Sitzungen zusammen. Sie finden in aller Regel öffentlich an einem Montagnachmittag im Großen Sitzungssaal des Landratsamtes Sonneberg statt. Zu den öffentlichen Sitzungen des Jugendhilfeausschusses sind interessierte Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen. Die Sitzungstermine werden vorab im Ratsinformationssystem des Landkreises bekanntgemacht.

    Besetzung
    Eine weitere Besonderheit des Jugendhilfeausschusses ist seine Besetzung. Er besteht nämlich nicht nur aus Kreistagsmitgliedern. Stimmberechtigt sind auch Vertreter von vier anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe. Hinzu kommen noch 18 beratende Mitglieder aus nahezu allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe, wie beispielsweise des Amtsgerichtes, der Polizei, der öffentlichen Gesundheitshilfe, der Kirchen, der Schulen und der Behindertenvertretung. Weiterhin kommen der Kreiselternsprecher sowie Jugendliche als beratende Mitglieder hinzu. Die Vielfalt und Breite soll bestmögliche Entscheidungen im Sinne unserer Kinder und Jugendlichen ermöglichen. Die enge Zusammenarbeit zwischen Partnern der Kinder- und Jugendhilfe, politischen Mandatsträgern, gesellschaftlichen Akteuren und dem Kreisjugendamt ist bewusst gewollt und wird durch die Struktur des Jugendhilfeausschusses abgebildet.

  • Der Ausschuss für Bau und Vergabe

    Der Kreistag Sonneberg bildet unter anderem einen beschließenden Bau- und Vergabeausschuss. Er berät und beschließt über Angelegenheiten des kreiseigenen Hoch- und Tiefbaus, der Denkmalpflege und größere Beschaffungen. Insofern kommt ihm bei der Umsetzung von Bauvorhaben des Landkreises und der Vergabe von Lieferungen und Leistungen für das Landratsamt und seine nachgeordneten Einrichtungen eine tragende Rolle zu. Der Ausschuss arbeitet eng mit dem Hoch- und Tiefbauamt, den Zentralen Diensten und der Vergabestelle des Landratsamtes Sonneberg zusammen. Durch seine Mitwirkung und Kontrolle wird sichergestellt, dass die Vergabe von Lieferungen und Leistungen durch die Verwaltung demokratischen und rechtlichen Prinzipien genügen.

    Insbesondere beschließt der Bau- und Vergabeausschuss über Vergaben von Lieferungen und Leistungen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen bei einem Auftragswert über 50.000 Euro (bzw. bei Vergaben oberhalb der jeweils geltenden EU-Schwellenwerte nach der Vergabeordnung und dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen pro Einzelfall). Weiterhin fällt er bindende Beschlüsse für die Vergabe von Bauleistungen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen bei einem Auftragswert über 150.000 Euro jeweils pro Gewerk.

    Auch bei freiberuflichen Leistungen im Geltungsbereich der Vergabeverordnung und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung beschließt der Ausschuss pro Einzelleistung. Grundsätzlich zuständig ist der Ausschuss für Bau und Vergabe bis zu einer Wertgrenze von 500.000 Euro (ohne Umsatzsteuer), soweit nicht der Landrat zuständig ist. Bei Vergaben über diesem Schwellenwert ist der Ausschuss vorberatend tätig.

    Besetzung
    Der Ausschuss für Bau und Vergabe besteht aus sechs Mitgliedern aus den Reihen des Kreistages Sonneberg und dem Landrat bzw. seinem Stellvertreter. 

  • Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport

    Der Landkreis Sonneberg ist Träger aller Schulen im Kreisgebiet. Insofern trägt er Verantwortung für die Lern- und Arbeitsbedingungen von rund 5.600 Schülerinnen und Schülern und mehreren hundert Lehrkräften an den staatlichen Bildungseinrichtungen verschiedener Schulformen im Kreis. Im Rahmen dessen unterhält der Landkreis zahlreiche Schulgebäude und Schulturnhallen. Die Schülerbeförderung wird zudem maßgeblich über die kreiseigene Omnibus Verkehrsgesellschaft gewährleistet.

    Die Schulträgerschaft stellt eine wesentliche Aufgabe unseres Landkreises im eigenen Wirkungskreis dar. Schulträgerschaft bedeutet, dass der Landkreis für die Festlegung, den Unterhalt und die Fortentwicklung der Schulstandorte im Rahmen der Schulnetzplanung zuständig ist. Er kümmert sich auch um den baulichen Zustand und die sächlich-technische Ausstattung aller Schulen im Kreisgebiet. Und er stellt den Schulen technisches Personal – sprich Hausmeister – und Schulsachbearbeiter zur Verfügung. Nicht zuständig ist der Landkreis Sonneberg hingegen für die Bildungsinhalte sowie für das Lehrer- und Hortpersonal, die in Verantwortung des Landes Thüringen liegen. Die Organisation aller schulischen Abläufe obliegt zudem den jeweiligen Bildungseinrichtungen selbst.

    Eigenständig und umfassend zuständig ist der Landkreis Sonneberg hingegen für seine eigenen Schulen und Kultureinrichtungen, die Musikschule, die Volkshochschule und das Deutsche Spielzeugmuseum Sonneberg. Hier stellt und bestimmt der Landkreis neben den Gebäuden und der Ausstattung also auch über das Personal und die inhaltliche Ausgestaltung der jeweiligen Angebote.

    Innerhalb der politischen Gestaltung der kreislichen Aufgaben im Bildungs- und Kulturbereich kommt dem Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport eine tragende Rolle zu. Als vorberatender Ausschuss berät und bereitet er diesbezügliche Entscheidungen des Kreistages in allen Fragestellungen seiner Zuständigkeiten vor. Sein Verantwortungsbereich ist groß.

    Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport berät in nichtöffentlichen Sitzungen konkret über folgende Gegenstände:

    • Angelegenheiten des Kreises als Schulträger nach dem Schulgesetz und Schulfinanzierungsgesetz, insbesondere Schulentwicklungsplanung, Errichtung, Veränderung oder Aufhebung von Schulen im Einzelfall, Schulversuche, Raumprogramm und Ausstattung von Schulen
    • Angelegenheiten der außerschulischen Bildung, insbesondere Angelegenheiten der kreiseigenen Volkshochschule und der Musikschule sowie die Förderung sonstiger außerschulischer Bildungseinrichtungen
    • Angelegenheiten des Deutschen Spielzeugmuseums
    • Kulturentwicklung
    • Veranstaltung und Förderung kultureller und künstlerischer Aktivitäten
    • Heimatpflege
    • Grundsatzfragen der Sportförderung, insbesondere Aufstellung von Sportförderrichtlinien
    • Förderung der Sportvereine und des Schulsports
    • Sportveranstaltungen in der Trägerschaft des Kreises
    • Beschlussempfehlung für die Würdigung verdienter Künstler mit dem Kulturförderpreis des Landkreises Sonneberg

    Weil der Landkreis für die räumlich-technischen Rahmenbedingungen des Lernens an unseren Schulen verantwortlich ist,  arbeitet er Fallbezogen eng mit den Schulen zusammen. Ein wichtiger Partner sind hierbei die Schulkonferenzen, in der die jeweiligen Schulleitungen, Lehrerschaft und Elternvertreter zusammenwirken. Oft finden Ausschusssitzungen auch in den Schulen oder Kultureinrichtungen statt, um sich Probleme vor Ort anzuschauen und gemeinsam mit Einrichtungen Lösungen zu finden.

    Weitere Akteure sind das Staatliche Schulamt Südthüringen in Suhl, das im Auftrag des Landes für den örtlichen Lehrer- und Hortbereich zuständig ist, sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Am engsten ist die Zusammenarbeit des Ausschusses naturgemäß mit den Fachabteilungen der Kreisverwaltung, sprich mit dem Schulverwaltungsamt und dem Gebäude- und Liegenschaftsmanagement des Landratsamtes Sonneberg sowie den Kreiskultureinrichtungen. Gemeinsam und konstruktiv arbeitet der Ausschuss mit der Verwaltung an der Bewältigung bestehender Herausforderungen.

    Die Weiterentwicklung der hiesigen Bildungslandschaft, der Ausbau der Digitalisierung und die allgemeine Verbesserung der Lernbedingungen an den Schulen durch weitere zielgerichtete Investitionen sind das wichtigste Anliegen der Ausschussarbeit. Aber auch der Erhalt und die Fortentwicklung des Deutschen Spielzeugmuseums und der Musikschule als freiwillige Leistungen des Landkreises bleiben Aufgabenschwerpunkte des Ausschusses, die man gemeinsam mit der Verwaltung angeht.

    Besetzung
    Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport besteht aus sechs Mitgliedern aus den Reihen des Kreistages Sonneberg und dem Landrat bzw. seinem Stellvertreter.

  • Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales

    Der Landkreis Sonneberg erfüllt im Sozial- und Gesundheitswesen zentrale Pflichtaufgaben für seine Bürgerinnen und Bürger und die kreisangehörigen Gemeinden. Im übertragenen (staatlichen) Wirkungskreis trägt er unter anderem Verantwortung für das allgemeine Gesundheitswesen, die Hilfen für psychisch Kranke, das Schwerbehindertenrecht, das Blindengeld und die Blindenhilfe, das Wohngeld, die Ausbildungsförderung (BaföG), die Grundsicherung oder das Erziehungsgeld. Im eigenen Wirkungskreis und damit im Rahmen seiner kommunalen Selbstverwaltung setzt er wesentliche Akzente im Bereich der Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Pflege), als örtlicher Träger der Eingliederungshilfe, als örtliche Betreuungsbehörde, in der Krankenhausversorgung und im Rettungsdienst.

    Ausdruck der großen Bedeutung dieser pflichtigen Aufgabenbereiche stellt ihr beträchtlicher Anteil bei den Ausgaben im jährlichen Verwaltungshaushalt dar.

    Im Gesundheitswesen setzt der Landkreis Sonneberg seit Jahren auf kreisübergreifende Kooperation. Den für die Daseinsfürsorge der Bevölkerung immens wichtigen Rettungsdienst sichert man gemeinsamen mit dem Landkreis Hildburghausen und der Stadt Suhl im Rettungsdienstzweckverband Südthüringen ab. Unverzichtbarer Grundpfeiler des heimatlichen Gesundheitssystems ist zudem die MEDINOS Kliniken des Landkreises Sonneberg GmbH mit den Krankenhausstandorten in Sonneberg und in Neuhaus am Rennweg. Innerhalb der politischen Gestaltung der dargelegten kreislichen Aufgaben im Gesundheits- und Sozialbereich kommt dem zuständigen Kreistags-Ausschuss eine tragende Rolle zu. Als vorberatender Ausschuss berät und bereitet er diesbezügliche Entscheidungen des Kreistages in allen Fragestellungen seiner Zuständigkeiten vor.

    Der Gesundheits- und Sozialausschuss wirkt bei der Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur im Kreisgebiet mit. Insbesondere trägt er die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger, der Wohlfahrtsverbände und anderer Institutionen des Gesundheits- und Sozialbereiches an die Kreisverwaltung heran, damit in den Fachabteilungen entsprechende Lösungen erarbeitet werden können. Zusätzlich befasst er sich mit Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen, Verordnungen und Richtlinien im sozialen Bereich, vor allem zu den Richtlinien im eigenen Wirkungskreis, wie zum Beispiel der Unterkunftsrichtlinie des Landkreises Sonneberg. Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem Amt für Teilhabe und Soziales, dem Gesundheitsamt, dem  Amt für Migration, dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, den beiden ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten und dem Jobcenter des Landkreises, der Bundesagentur für Arbeit, sowie den Unternehmen, Einrichtungen und Verbänden des Sozial- und Gesundheitswesens. Regelmäßig tagt der Ausschuss auswärts in entsprechenden Einrichtungen des Landkreises, um sich vor Ort ein Bild machen zu können.

    Dem Grundsatz der Trägerpluralität entsprechend, arbeiten sowohl der Ausschuss wie auch die Fachabteilungen der Kreisverwaltung trägerneutral. Das heißt, dass sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten alle öffentlichen und privaten Träger im sozialen Bereich gleichermaßen berücksichtigen und unterstützten.

    Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales berät in nichtöffentlichen Sitzungen konkret über folgende Gegenstände:

    • Grundsatzangelegenheiten des Kreises als örtlicher Träger der Sozialhilfe, der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
    • Grundsatzfragen der ambulanten, teilstationären und stationären Dienstleistungen für alte, kranke und behinderte Menschen
    • Förderung der Träger der freien Wohlfahrtspflege
    • Grundsatzfragen der Krankenhausversorgung im Kreisgebiet und Fördermaßnahmen zur Verbesserung der Krankenhausversorgung
    • wesentliche Angelegenheiten des Kreises als Krankenhausträger
    • Grundsatzfragen des öffentlichen Gesundheitswesens, insbesondere der Gesundheitserziehung
    • Angelegenheiten des Brandschutzes und des Rettungsdienstes

    Besetzung
    Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales besteht aus sechs Mitgliedern aus den Reihen des Kreistages Sonneberg und dem Landrat bzw. seinem Stellvertreter.

  • Der Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft

    Der Landkreis erfüllt in den Bereichen Umweltschutz und Abfallentsorgung wesentliche Pflichtaufgaben. Im übertragenen Wirkungskreis, wo das Landratsamt als untere staatliche Behörde agiert, ist es in punkto Umwelt für den Bodenschutz, Altlasten, den Immissionsschutz, das Chemikalien- und Abfallrecht, den Natur- und Artenschutz sowie für das Wasserrecht zuständig. Die Abfallentsorgung wiederum stellt eine kreisliche Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dar. Diesen Bereich gestaltet der Landkreis im Rahmen gesetzlicher Regelungen innerhalb der kommunalen Selbstverwaltung eigenständig und erfüllt hierbei eine zentrale Daseinsfürsorge für seine Bürger und Unternehmen. Die Landwirtschaft wiederum ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor und Arbeitgeber in unserem ländlich geprägten Heimatlandkreis. Ihre Förderung ist dem Landkreis daher ein wichtiges Anliegen.

    Innerhalb der politischen Gestaltung dieses Spannungsbogens kommt dem zuständigen Ausschuss des Kreistages eine tragende Rolle zu. Als vorberatendes Gremium berät und bereitet der Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft diesbezügliche Entscheidungen des Kreistages Sonneberg in allen Fragestellungen seiner Zuständigkeiten vor.

    Der Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft berät insofern über umweltrelevante und abfallwirtschaftliche Angelegenheiten, soweit der Landkreis dafür zuständig ist. Seine Mitglieder erarbeiten gemeinsam mit der Verwaltung Konzeptionen und Satzungen der Umwelt- und Abfallwirtschaft, die dem Kreistag für die Beschlussfassung vorgelegt werden. Auch berät der Ausschuss über den Erwerb und Verkauf von Liegenschaften aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Und er bemüht sich um eine problemorientierte Förderung und Unterstützung der hiesigen Landwirtschaft.

    Besetzung
    Der Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft besteht aus sechs Mitgliedern aus den Reihen des Kreistages Sonneberg und dem Landrat bzw. seinem Stellvertreter.

  • Der Ausschuss für Landkreisentwicklung, Wirtschaftsangelegenheiten und Öffentlicher Personennahverkehr

    Der Landkreis Sonneberg betreibt keine direkte, eigene Wirtschaftsförderung. Seit der Wiedervereinigung vermarkten die kreisangehörigen Städte und Gemeinden ihre Gewerbestandorte traditionell eigenständig. Gleichwohl entwickelt der Landkreis Sonneberg im Rahmen seiner Zuständigkeiten unsere Heimatregion auch in punkto Wirtschaft und Infrastruktur weiter. Wesentliche Schwerpunkte sind hierbei der Öffentliche Straßenpersonennahverkehr (ÖPNV), die Tourismusförderung, der geförderte Breitbandausbau und die Entwicklung eines Radwegekonzepts.

    Der Landkreis Sonneberg ist Aufgabenträger für den Öffentlichen Straßenpersonennahverkehr (ÖPNV) auf seinem Gebiet. Als zuständige Behörde hat er den ÖPNV im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit als Aufgabe im eigenen Wirkungskreis zu planen, zu organisieren und zu finanzieren. Das Ziel des ÖPNV ist eine flächendeckende Erschließung der Gesundheits-, Nahversorgungs-, Kultur- und Bildungseinrichtungen für die Bevölkerung. Zur Verwirklichung dieses Ziels führen derzeit im Auftrag des Landkreises Sonneberg drei Unternehmen vertragsgemäße Leistungen im Rahmen von Stadt- und Regionalbuslinien durch. Der Hauptleistungserbringer im Straßenpersonennahverkehr ist die Omnibus Verkehrs Gesellschaft mbH Sonneberg (OVG) als einhundertprozentige Tochter des Landkreises Sonneberg. 

    Der Landkreis Sonneberg ist Mitglied im Regionalverbund Thüringer Wald, der als Dachorganisation die gemeinsame Vermarktung der Gebietskörperschaften im Thüringer Wald als gleichnamige touristische Marke wahrnimmt. Darüber hinaus ist der Kreis Mitglied im Naturpark Thüringer Wald, über den wichtige touristische Infrastrukturmaßnahmen umgesetzt werden. Auch ist der Landkreis Sonneberg Gründungsmitglied im Tourismusverein Coburg.Rennsteig. Die Initiative bündelt und vermarktet die äußerst vielfältigen touristischen Angebote unserer länderübergreifenden Region zwischen südlichem Rennsteig und Coburger Land.

    Über diese Schwerpunkte berät der Ausschuss und unterbreitet dem Kreistag entsprechende Beschlussempfehlungen. Zudem sind die Ausschussmitglieder Ansprechpartner für die Belange der heimischen Wirtschaft.

    Besetzung
    Der Ausschuss für Landkreisentwicklung, Wirtschaftsangelegenheiten und Öffentlicher Personennahverkehr besteht aus sechs Mitgliedern aus den Reihen des Kreistages Sonneberg und dem Landrat bzw. seinem Stellvertreter.

  • Der Ausschuss für Rechnungsprüfung

    Der Rechnungsprüfungsausschuss des Kreistages Sonneberg prüft die ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landkreises. Diese wichtige Kontrollfunktion soll unwirtschaftliches Verwaltungshandeln, Korruption oder nicht haushaltsordnungskonformes Finanzgebaren unterbinden. Die mit dem Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes erstellten Berichte und Feststellungen sind Grundlage für die Entscheidung der Kreisräte über die Entlastung der Hauptverwaltungsbeamten.

    Besetzung
    Der Ausschuss für Rechnungsprüfung besteht aus sechs Mitgliedern aus den Reihen des Kreistages Sonneberg und dem Landrat bzw. seinem Stellvertreter. 

Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratsinformationssystem.