Kinder- und Jugendsportmeile der Kreissportjugend

Hallenbelegung

Hallenbelegung und -vergabe

Verbände, Vereine, Einzelpersonen oder andere können beim Landkreis Sonneberg die Nutzung der Turn- und Sporthallen in Trägerschaft des Landkreises Sonneberg für den Trainings- und Wettkampfbetrieb oder für Veranstaltungen anfragen. Ein Rechtsanspruch auf Benutzung besteht nicht. Eine Überlassung an politische Parteien oder für parteipolitische Veranstaltungen erfolgt nicht. Rechtsgrundlagen sind die Ordnung des Landkreises Sonneberg für die Benutzung und Vergabe der Turn- und Sporthallen und die Entgeltordnung für die Benutzung von Turn- und Sporthallen des Landkreises Sonneberg.

Eine Übersicht der Hallenbelegung finden Sie hier.