
Informationen des Landkreises Sonneberg
Pflicht zu Quarantäne
Gemäß den aktuellen Bestimmungen des Freistaates Thüringen greift nicht nur für Corona-Infizierte
(Befund durch PCR-Test oder vergleichbaren Test) die Pflicht zur umgehenden
häuslichen Quarantäne. Auch für Ansteckungsverdächtige
kommt bereits eine sofortige
Absonderungspflicht zum Tragen.
Als Ansteckungsverdächtige gelten asymptomatische Personen, bei denen ein Antigenschnelltest ein positives
Ergebnis hat.
Ansteckungsverdächtige Personen sind verpflichtet, sich unverzüglich
häuslich abzusondern – sprich sich nicht außerhalb ihrer Wohnung oder
Unterkunft aufzuhalten und physisch-soziale Kontakte zu anderen Personen zu
vermeiden.
Wie verhalte ich mich bei einem positiven Testergebnis?
Zeigt der Test ein positives Ergebnis an, sollten sich positiv Getestete sofort in Selbstisolation begeben und eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt per Mail an gesundheitsamt@lkson.de absetzen.
Verständigen Sie dazu auch Ihren Hausarzt.
Verzichten Sie auf die Benutzung des ÖPNV und halten Sie weiterhin die AHA+L-Regeln (Abstand halten, Hygiene beachten, im Alltag Maske tragen, regelmäßig Lüften) ein.
Verschweigen Sie das Testergebnis auf keinen Fall, denn nur so kann im besten Fall die Infektionskette frühzeitig gestoppt werden und die Kontakte der infizierten Personen vom Gesundheitsamt nachverfolgt werden.
Gleichzeitig sollte das Testergebnis schnellstmöglich durch
einen PCR-Test näher untersucht werden, um den Infektionsverdacht mit
dem Coronavirus abzusichern. Asymptomatische Kreisbewohner, die
aufgrund eines positiven Antigenschnelltests oder Selbsttests einen PCR-Test
wünschen, können sich an folgende Ansprechpartner wenden:
DRK Sonneberger Kreisverband
Terminvereinbarung zum PCR-Test
von Mo bis Fr von 9 bis 13 Uhr
unter Telefon 03675 75 33 3-13
Landratsamt Sonneberg
Terminvereinbarung zum PCR-Test
täglich von 9 bis 12 Uhr (auch am Wochenende und an Feiertagen)
an der Corona-Hotline unter Telefon 03675 871 500
Wichtig: Personen mit typischen Covid-19-Symptomen müssen sich zunächst grundsätzlich mit ihrem Hausarzt in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen abstimmen.
Die Durchführung der vom DRK und vom Landratsamt vermittelten PCR-Abstriche für asymptomatische Kreisbewohner erfolgt im Testzentrum des DRK Sonneberger Kreisverband (Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 35, 96515 Sonneberg).
Alternativ führen zum Teil auch Hausärzte PCR-Tests durch. Für die Durchführung von Tests sowie für Arztbesuche wird die Pflicht zur Quarantäne unterbrochen.
Ansteckungsverdächtige sind weiterhin
verpflichtet, dem örtlichen Gesundheitsamt die ansteckungsverdächtigen
Umstände, das Auftreten von Covid-19-Symptomen oder eine Statusänderung jeweils
unverzüglich anzuzeigen (per E-Mail an gesundheitsamt@lkson.de)
– zum Beispiel wenn die Pflicht zur Absonderung aufgrund eines negativen PCR-Testergebnisses
vorzeitig beendet werden kann.
Die Zeitdauer der Auswertung von PCR-Tests und die Übermittlung der
Testergebnisse durch die Labore kann das Gesundheitsamt nicht beeinflussen. Auch die Labore sind bei entsprechend großen Fallhäufungen überlastet, so dass dann auch hier Geduld gefordert ist.
Weitere Informationen unter
www.tmasgff.de/covid-19/rechtsgrundlage.
Detaillierte Informationen zur Absonderungsdauer finden Sie auf den Internetseiten des Robert Koch-Instituts.