Vergabeverfahren / Interessenbekundungsverfahren
Die Kreisverwaltung Sonneberg ist öffentlicher Auftraggeber und damit den Regeln des Haushalts- und Vergaberechts verpflichtet. Liefer-, Bau- und Dienstleistungen werden im Wege eines Vergabeverfahrens beschafft. Die Aufgabe eines Vergabeverfahrens ist es, öffentliche Aufträge im größtmöglichen Wettbewerb und im Wege eines transparenten Verfahrens an ein fachkundiges, zuverlässiges und leistungsfähiges Unternehmen zu einem angemessenen Preis zu vergeben. Dabei sind insbesondere die Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz, der Gleichbehandlung und der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Ziel ist ein sparsamer und wirtschaftlicher Umgang mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.
Zur Rolle der Zentralen Vergabestelle
Über viele Jahre war jedes Fachamt für die komplette Durchführung des jeweiligen Vergabeverfahrens verantwortlich. Seit dem 1. Januar 2017 entlastet die Zentrale Vergabestelle die Fachämter, indem sie den gesamten Vergabeprozess federführend begleitet und unterstützt und für die rechtssichere Durchführung des Vergabeverfahrens sorgt. Sie ist als eigener Sachbereich der Kämmerei zugeordnet. Die Abgrenzung der Aufgaben und Zuständigkeiten von Fachämtern und Zentraler Vergabestelle im Vergabeprozess sieht grundsätzlich wie folgt aus:
Die Vergabearten und deren Rangfolge
Die nationalen und europäischen Vergabevorschriften sehen für die Vergabe von Bauleistungen sowie Liefer- und Dienstleistungen verschiedene Verfahren vor, die Vergabearten. Je nachdem, ob es sich um Vergabeverfahren oberhalb oder unterhalb des Schwellenwertes handelt, werden sie unterschiedlich bezeichnet, nämlich als Offenes Verfahren bzw. Öffentliche Ausschreibung, Nichtoffenes Verfahren bzw. Beschränkte Ausschreibung (wobei das Nichtoffene Verfahren zwingend mit, die Beschränkte Ausschreibung mit und ohne Teilnahmewettbewerb möglich ist) sowie Verhandlungsverfahren bzw. Freihändige Vergabe (jeweils mit und ohne Teilnahmewettbewerb möglich).
Die Wahl der Vergabeart ist nicht beliebig. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, Aufträge grundsätzlich im Wege des Offenen Verfahrens bzw. der Öffentlichen Ausschreibung zu vergeben.
Nur ausnahmsweise, beim Vorliegen besonderer in der Verdingungsordnung für Leistungen Allgemein (VOL/A) bzw. der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Allgemein (VOB/A) genannter Voraussetzungen, die auch aktenkundig gemacht werden müssen, darf von dieser Regel abgewichen werden.
In diesem Fall wird zunächst geprüft, ob ein Nichtoffenes Verfahren, bzw. eine Beschränkte Ausschreibung, durchgeführt werden kann. Diese Vergabeart hat jeweils Vorrang vor dem Verhandlungsverfahren, bzw. der Freihändigen Vergabe.1. Offenes Verfahren (oberhalb des Schwellenwertes) bzw. Öffentliche Ausschreibung
Beliebig viele Unternehmen, die in der geforderten Branche tätig sind, können Angebote abgeben und somit am Wettbewerb teilnehmen. Die Ausschreibungen werden der Öffentlichkeit in speziellen Veröffentlichungsorganen bekannt gemacht.2. Nichtoffenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb (oberhalb des Schwellenwertes), bzw. Beschränkte Ausschreibung mit oder ohne Teilnahmewettbewerb
Kennzeichen dieser Verfahrensart ist, dass die Anzahl der Bieter durch eine Vorauswahl der Vergabestelle begrenzt ist. Ausgewählte Anbieter werden von der Vergabestelle zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Ein sogenannter Teilnahmewettbewerb dient der Vorauswahl möglicher Bieter. Die geplante Auftragsvergabe wird öffentlich bekannt gegeben, alle interessierten Unternehmen können Anträge auf Teilnahme stellen. Die Vergabestelle wählt unter Beachtung der allgemeinen Vergabegrundsätze aus diesen Bewerbern geeignete aus, die dann zur Angabe eines Angebotes aufgefordert werden.3. Verhandlungsverfahren (oberhalb des Schwellenwertes), bzw. Freihändige Vergabe, jeweils mit und ohne Teilnahmewettbewerb
Auch hier fordert die Vergabestelle von sich aus Unternehmen zur Abgabe von Angeboten auf. Dabei ist sie nur begrenzt an formelle Vorschriften gebunden. Sie kann z.B. mit dem Bieter über Inhalt und Preise des Angebotes verhandeln. Auch bei dieser Vergabeart sollte soweit möglich ein Wettbewerb zwischen verschiedenen Bietern stattfinden.
Schwellenwerte
Ob im jeweiligen Vergabeverfahren nationale oder europäische Vorschriften angewendet werden, hängt nach § 106 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vom geschätzten Auftragswert (ohne Umsatzsteuer) ab. Die europäischen Vergaberegelungen gelten erst oberhalb bestimmter Wertgrenzen (Schwellenwerte).
Weitere Ausnahmen für die Anwendung des EU-Vergaberechts ergeben sich aus den §§ 107 ff GWB.Besondere Wertgrenzen für Thüringen
Der Landesgesetzgeber hat für Thüringen Wertgrenzen festgelegt, die eine Abweichung vom Grundsatz der Öffentlichen Ausschreibung erlauben. So dürfen Bauleistungen bis 150.000 € netto sowie Liefer- und Dienstleistungen bis 50.000 € netto im Wege einer beschränkten Ausschreibung vergeben werden. Eine Freihändige Vergabe darf bei Bauleistungen bis 50.000 € netto und bei Liefer- und Dienstleistungen bis 20.000 € netto erfolgen. Bei Anschaffungen bis 500 € netto muss kein Vergabeverfahren durchgeführt werden. Hier spricht man von einem Direktkauf.Glossar (Lexikon) - Begriffe aus dem Vergaberecht
Auf der eVergabe-Plattform finden Sie Begriffe des Vergaberechts leicht verständlich erklärt.(Quelle: http://www.bescha.bund.de/DE/Rechtsgrundlagen/Vergabeverfahren/node.html)
Information für potenzielle Bieter für die Beteiligung an Ausschreibungen der Kreisverwaltung
Seit dem 1. Februar 2017 werden öffentliche nationale Ausschreibungen und europaweite Ausschreibungen der Landkreisverwaltung auf der Vergabeplattform www.eVergabe.de bekanntgemacht.
Über folgenden Link gelangen Sie direkt auf die Vergabeplattform, auf der die dort bekanntgemachten Ausschreibungen der Landkreisverwaltung nach der Registrierung angezeigt werden:
https://www.evergabe.de/auftraege/suche-ueber-vergabestellen/Landratsamt%2520Sonneberg%252C%2520Zentrale%2520Vergabestelle
Potenzielle Bieter können sich auf der Vergabeplattform anmelden, um sich die Ausschreibungsunterlagen kostenlos direkt herunterzuladen oder sich diese gegen eine Gebühr in Papierform zusenden zu lassen. Die einfache Registrierung auf der Vergabeplattform ist kostenfrei; für zusätzliche Leistungen werden Kosten an den Betreiber der Plattform fällig. Sie können jederzeit nach Ausschreibungen (auch von anderen öffentlichen Auftraggebern) suchen, nachdem Sie sich dort angemeldet haben. Auftragsbekanntmachungen können auch zentral über die Suchfunktion des Internetportals www.bund.de ermittelt werden.In der Regel erfolgen die Anforderung und der Versand der Vergabeunterlagen über die eVergabe-Plattform. Lediglich bei kleineren Ausschreibungen mit beschränktem Bewerberkreis (Verhandlungsvergabe) oder wenn es aus sonstigen Gründen zulässig und geboten ist, werden die Unterlagen weiterhin mit der Post oder in anderer geeigneter Form versandt.
Angebote sind seit dem 01.01.2020 grundsätzlich in elektronischer Form über die eVergabe-Plattform abzugeben. In Ausnahmefällen (z.B. bei nationalen Bauausschreibungen) können Angebote weiterhin in Papierform abgegeben werden. Näheres wird bei jedem Vergabeverfahren jeweils in der Bekanntmachung festgelegt.
Sollten Fragen zur Registrierung oder allgemeine Fragen zur Angebotsabgabe aufkommen, wenden Sie sich bitte direkt an den Kundendienst von eVergabe unter der Telefonnummer 0351/41093-1444.
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