Internationaler Führerschein

  • Leistungsbeschreibung

    Für befristete Aufenthalte in manchen, vor allem außereuropäischen Staaten, werden Internationale Führerscheine benötigt. 

    Der Internationale Führerschein ist ein Reisedokument, das vor allem den amtlichen Verkehrsüberwachungsorganen (insbesondere der Polizei) die Feststellung erleichtern soll, ob ein ausländischer Kfz-Führer mit der erforderlichen Fahrerlaubnis für sein Fahrzeug unterwegs ist.

    In den meisten europäischen Staaten besteht für ausländische Kraftfahrer keine Pflicht mehr zum Mitführen eines Internationalen Führerscheins. 

    Informieren Sie sich bitte frühzeitig, ob für Ihr Reisezielland ein Internationaler Führerschein erforderlich ist, denn dieser muss frühzeitig vor Reisebeginn bei der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Behörde persönlich beantragt werden. 

  • Teaser

    Wenn Sie einen (befristeten) Aufenthalt in außereuropäischen Staaten planen, dann benötigen Sie in der Regel einen internationalen Führerschein.

  • Verfahrensablauf

    • Antragstellung unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen
    • Antragsprüfung und -bearbeitung durch die zuständige Stelle
    • Erteilung eines Internationalen Führerscheins oder Versagung
    • Der Internationale Führerschein ist nur befristet gültig (in der Regel drei Jahre) und bedarf nach Ablauf einer erneuten Beantragung und Ausstellung des Dokuments.
  • Voraussetzungen

    • Besitz einer gültigen EU-/EWR-Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat
    • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Antragsformular (Download möglich)
    • Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass: zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung vom zuständigen Einwohnermeldeamt – nicht älter als 3 Monate zum Datum der Beantragung)
    • aktueller Führerschein (ggf. Umtausch erforderlich)
    • 1 biometrisches Lichtbild
    • Verwaltungsgebühren gem. Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweiligen Fassung.

  • Rechtsgrundlage

    §§ 25a und 25b der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

  • Anträge / Formulare

  • Was sollte ich noch wissen?

    Der Internationale Führerschein ist nur befristet gültig (in der Regel 1 oder 3 Jahre) und bedarf nach Ablauf einer erneuten Beantragung und Ausstellung des Dokumentes.

    Die Bearbeitungszeit nimmt ca. 10 Werktage in Anspruch.


An wen muss ich mich wenden?

Die Beantragung erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).

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