Ausländischen Führerschein umschreiben

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie eine ausländische Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge besitzen, können Sie diese für Deutschland umschreiben lassen.

    Unter welchen Bedingungen die ausländische Fahrberechtigung umgeschrieben wird, hängt davon ab, ob es sich um eine Fahrberechtigung der EU/EWR-Staaten oder eines Drittstaates handelt. Von der Fahrerlaubnis, die außerhalb der EU/EWR-Staaten rechtmäßig erteilt wurde, dürfen deren Inhaber noch 6 Monate nach Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland Gebrauch machen.

    Zur Beantragung der Umschreibung müssen Sie persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde erscheinen.

  • Teaser

    Wenn Sie eine ausländische Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge besitzen, können Sie diese für Deutschland umschreiben lassen.

  • Verfahrensablauf

    • Antragstellung unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen
    • Antragsprüfung und -bearbeitung durch die zuständige Stelle
    • Erteilung einer Fahrerlaubnis oder Versagung
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt)), ggf. Aufenthaltstitel
    • 1 biometrisches Lichtbild 
    • ausländischer Führerschein, ggf. mit amtlicher Übersetzung
    • alle weiteren Antragsunterlagen richten sich nach der umzustellenden Fahrerlaubnisklasse und nach dem Staat, welcher die Fahrerlaubnis erteilt hat. Genauere Auskünfte erteilt Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
    • Verwaltungsgebühren gem. Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühren für die Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis sind im 2. Abschnitt der Anlage zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr geregelt.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Die Beantragung erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).

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