Fahrerlaubnis Neuerteilung

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Ihnen der Führerschein entzogen wurde, müssen Sie diesen neu beantragen.

    Für diese Neuerteilung gelten dieselben Vorschriften wie für die Ersterteilung.

    Den Führerschein beantragen Sie persönlich in Ihrer zuständigen Führerscheinbehörde

    Die zuständige Verwaltungsbehörde darf vor Ablauf einer ggf. festgesetzten Sperrfrist keine neue Fahrerlaubnis erteilen.

    Die Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden. 

    Es wird empfohlen, diesen Zeitpunkt zu nutzen, da je nach Umständen des Einzelfalles mit einer längeren Antragsbearbeitung zu rechnen ist.

  • Teaser

    Wenn Ihnen der Führerschein entzogen wurde, dann müssen Sie eine erneute Ausstellung beantragen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Allgemein:

    • Antragsformular
    • Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass: zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung vom zuständigen Einwohnermeldeamt – nicht älter als 3 Monate zum Datum der Beantragung)
    • 1 biometrisches Lichtbild 
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
    • behördliches Führungszeugnis (dieses ist bei dem für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und darf zum Tag der Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein)
    • Verwaltungsgebühren gem. Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    zusätzlich bei Klassen A, A2, A1, AM, B, BE, L, T:

    • Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes (darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)

    zusätzlich bei Klassen C, C1, CE, C1E:

    • Zeugnis über das Sehvermögen nach Anlage 6 FeV (darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)
    • ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 FeV (darf bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein)

    zusätzlich bei Klassen D, D1, DE, D1E:

    • Zeugnis über das Sehvermögen nach Anlage 6 FeV (darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)
    • ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 FeV (darf bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein)
    • Nachweis der Erfüllung der besonderen Anforderungen nach Nr. 2 der Anlage 5 FeV
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis sollte wegen der zum Teil sehr langen Bearbeitungszeit etwa sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist eingereicht werden.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

  • Was sollte ich noch wissen?

    Das Führungszeugnis muss ebenfalls persönlich beantragt werden. 

    Bei Bedenken gegen die körperliche und geistige Eignung kann die Vorlage von fachärztlichen Gutachten durch Ärzte mit verkehrsmedizinischer Qualifikation oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten angeordnet werden. 

    In bestimmten Fällen sind Aufbauseminare oder Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung zu absolvieren.


An wen muss ich mich wenden?

Die Beantragung erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).

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