Erteilung / Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Leistungsbeschreibung
Einer zusätzlichen Erlaubnis (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) bedarf es, wenn in einem Fahrzeug Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) erforderlich ist.
Die Erlaubnis wird auf Antrag für eine Dauer von nicht mehr als 5 Jahren erteilt bzw. verlängert, wenn entsprechende Nachweise der körperlichen und geistigen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen erbracht werden.
Teaser
Um entgeltlich Fahrgäste zu befördern, ist eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) nötig. Diese müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Verfahrensablauf
- persönliche Antragstellung unter Vorlage erforderlicher Unterlagen
- Antragsprüfung und -bearbeitung durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde
- Aushändigung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsformular (Download möglich)
- Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass: zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung vom zuständigen Einwohnermeldeamt – nicht älter als 3 Monate zum Datum der Beantragung)
- aktueller EU-Kartenführerschein (ggf. Umtausch alter Dokumente erforderlich)
- Zeugnis über das Sehvermögen nach Anlage 6 FeV (darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)
- ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 FeV (darf bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein)
- behördliches Führungszeugnis (dieses ist bei dem für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und darf zum Tag der Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein)
- bei Ersterteilung bzw. ab Vollendung des 60. Lebensjahres: Nachweis der Erfüllung der besonderen Anforderungen nach Nr. 2 der Anlage 5 FeV
- erforderliche Fachkundeprüfung für Taxi, Mietwagen und gebündelten Bedarfsverkehr (näheres hierzu erfahren Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde)
- Verwaltungsgebühren gem. Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweiligen Fassung.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare