Erteilung / Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Leistungsbeschreibung
Einer zusätzlichen Erlaubnis (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) bedarf es, wenn in einem Fahrzeug Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) erforderlich ist.
Die Erlaubnis wird auf Antrag für eine Dauer von nicht mehr als 5 Jahren erteilt bzw. verlängert, wenn entsprechende Nachweise der körperlichen und geistigen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen erbracht werden.
Verfahrensablauf
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
An wen muss ich mich wenden?
Die Beantragung erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).