Fahrtenschreiberkarte beantragen
Leistungsbeschreibung
Für bestimmte Kraftfahrzeuge, die ab 01.05.2006 erstmals in den Verkehr gebracht wurden, ist die Verwendung eines digitalen Fahrtenschreibers vorgeschrieben.
Der digitale Fahrtenschreiber zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten auf, erschwert Manipulationen, die zu Lasten der allgemeinen Verkehrssicherheit und von Sicherheit und Gesundheitsschutz des Fahrers gehen und erleichtert die Überwachung durch die Verantwortlichen im Unternehmen sowie durch die Aufsichtsbehörden. Die Fahrtenschreiberkarte findet Verwendung anstelle des sogenannten Schaublatts bei analogen Fahrtenschreibern und enthält Angaben zur Identität des Fahrers und ermöglicht die Speicherung von Tätigkeitsdaten wie Lenk- und Ruhezeiten.
Verfahrensablauf
- persönliche Antragstellung unter Vorlage erforderlicher Unterlagen
- Antragsprüfung und -bearbeitung durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde
- Beauftragung zum Druck der Karte durch die Behörde und Versand der Fahrtenschreiberkarte durch das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg
Voraussetzungen
Sie sind antragsberechtigt für die Erstausstellung einer Fahrerkarte, wenn Sie
- in der Bundesrepublik wohnhaft sind und
- einen deutschen EU-Kartenführerschein mit einer der folgenden Klassen besitzen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsformular (Download möglich)
- Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass: zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung vom zuständigen Einwohnermeldeamt – nicht älter als 3 Monate zum Datum der Beantragung)
- aktueller EU/EWR-Kartenführerschein
- 1 biometrisches Lichtbild
- ggf. bereits vorhandene Fahrtenschreiberkarte
- Verwaltungsgebühren
Welche Gebühren fallen an?
Die Gesamtgebühren betragen 37,- Euro.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Die Gültigkeit der Fahrtenschreiberkarte beträgt fünf Jahre. Der Antrag auf eine Folgekarte ist rechtzeitig, jedoch frühestens sechs Monate und spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit der Fahrtenschreiberkarte zu stellen.
Die Bearbeitungsfrist beträgt in der Regel einige Werktage, so dass spätestes nach 15 Werktagen die Fahrtenschreiberkarte zur Verfügung steht.
Die Fahrtenschreiberkarte ist nur in Verbindung mit einem EU/EWR-Kartenführerschein gültig.
Ein sorgfältiger Umgang zur Vermeidung von Beschädigung oder Verlust sowie Missbrauch der Fahrtenschreiberkarte jeglicher Art liegt in der Verantwortung des Fahrers.
Der Verlust, der Diebstahl, eine Fehlfunktion, die Beschädigung oder der Missbrauch der Fahrtenschreiberkarte ist der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörde anzuzeigen.