Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) Berufskraftfahrer (Grundausbildung/Weiterbildung)

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie als Berufskraftfahrer Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführen, benötigen Sie den Fahrerqualifizierungsnachweis als Nachweis der erforderlichen Grund- oder Weiterbildung.

    Zur Grund- und Weiterbildung müssen Sie einen Kurs bei einer anerkannten Ausbildungsstätte besuchen. Sie erhalten zum Abschluss eine Teilnahmebescheinigung; bei einem Grunderwerb ist eine Prüfung bei der zuständigen IHK durchzuführen.

  • Voraussetzungen

    • Sie sind Bürger der EU oder eines EWR-Staates oder sind bei einem Unternehmen mit Sitz in einem EU-/EWR-Staat beschäftigt.
    • Sie sind Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis in den entsprechenden Klassen.
    • Sie haben eine Grund- oder Weiterbildung bei einer anerkannten Ausbildungsstätte abgeschlossen.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass: zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung vom zuständigen Einwohnermeldeamt – nicht älter als 3 Monate zum Datum der Beantragung)
    • EU- bzw. EWR-Fahrerlaubnis
    • Weiterbildungsnachweise / Grundqualifikation / beschleunigte Grundqualifikation
    • nach der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQG)-soweit in Papierform vorliegend
    • 1 biometrisches Lichtbild
    • Verwaltungsgebühren
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweiligen Fassung.

    zzgl. Gebühren für Druck (Bundesdruckerei)

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Alle fünf Jahre müssen Sie Ihre Kenntnisse im Rahmen einer Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) erneuern.

  • Rechtsgrundlage

    • Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) 
    • Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
    • Fahrerlaubnisverordnung
  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Die Beantragung erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).

Online-Terminvereinbarung

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