Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) Berufskraftfahrer (Grundausbildung/Weiterbildung)
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Berufskraftfahrer Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführen, benötigen Sie den Fahrerqualifizierungsnachweis als Nachweis der erforderlichen Grund- oder Weiterbildung.
Zur Grund- und Weiterbildung müssen Sie einen Kurs bei einer anerkannten Ausbildungsstätte besuchen. Sie erhalten zum Abschluss eine Teilnahmebescheinigung; bei einem Grunderwerb ist eine Prüfung bei der zuständigen IHK durchzuführen.
Voraussetzungen
- Sie sind Bürger der EU oder eines EWR-Staates oder sind bei einem Unternehmen mit Sitz in einem EU-/EWR-Staat beschäftigt.
- Sie sind Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis in den entsprechenden Klassen.
- Sie haben eine Grund- oder Weiterbildung bei einer anerkannten Ausbildungsstätte abgeschlossen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass: zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung vom zuständigen Einwohnermeldeamt – nicht älter als 3 Monate zum Datum der Beantragung)
- EU- bzw. EWR-Fahrerlaubnis
- Weiterbildungsnachweise / Grundqualifikation / beschleunigte Grundqualifikation
- nach der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQG)-soweit in Papierform vorliegend
- 1 biometrisches Lichtbild
- Verwaltungsgebühren
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweiligen Fassung.
zzgl. Gebühren für Druck (Bundesdruckerei)
Welche Fristen muss ich beachten?
Alle fünf Jahre müssen Sie Ihre Kenntnisse im Rahmen einer Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) erneuern.
Rechtsgrundlage
- Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
- Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
- Fahrerlaubnisverordnung
Anträge / Formulare