Ersatzführerschein beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Ein Ersatzführerschein ist auszustellen bei:

    • Verlust oder Diebstahl
    • Unbrauchbarkeit (Beschädigung, Unleserlichkeit u.a.)
    • Änderung von Daten auf dem Führerschein (z.Bsp. Namensänderung oder Änderung Sehhilfe)

    Der Verlust bzw. Diebstahl eines Führerscheines ist unverzüglich, bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, anzuzeigen.

  • Verfahrensablauf

    • persönliche Antragstellung unter Vorlage erforderlichen Unterlagen
    • Antragsprüfung und -bearbeitung durch die zuständige Stelle
    • ggf. Abnahme einer Versicherung an Eides Statt (bei Verlust bzw. Diebstahl)
    • ggf. Ausstellung einer vorläufigen Fahrberechtigung (bei Verlust bzw. Diebstahl)
    • Versand bzw. Aushändigung des EU-Kartenführerscheins
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Antragsformular (Download möglich)
    • Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass: zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung vom zuständigen Einwohnermeldeamt – nicht älter als 3 Monate zum Datum der Beantragung)
    • ggf. aktueller Führerschein
    • 1 biometrisches Lichtbild 
    • Verwaltungsgebühren gem. Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Bei Namensänderung:

    • zusätzlich standesamtliches Dokument über die Namensänderung, sofern der Name noch nicht auf dem Personalausweis oder Reisepass geändert wurde

    Bei Verlust bzw. Diebstahl:

    • ggf. vorhandene polizeiliche Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige mit Angaben zum Führerschein
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Ausstellung eines Kartenführerscheins oder der Umtausch in einen solchen sind kostenpflichtig. Auskünfte zur Gebühren- und Kostenhöhe erteilt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde, die diese nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) festlegt. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand. Die Kosten für die Zusendung des Kartenführerscheins, seine Expressbestellung oder sonstige Auslagen sind in den Gebühren nicht enthalten, sind aber ebenfalls von den Antragstellern zu tragen.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

  • Was sollte ich noch wissen?

    Nicht vorgeschrieben ist die Ausstellung eines neuen Führerscheins bei Änderung des Namens. Gleichwohl wird in einem solchen Fall empfohlen, sich einen neuen Führerschein ausstellen zu lassen. 

    Wer den Verlust eines Führerscheins nicht unverzüglich anzeigt und ein Ersatzdokument beantragt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.


An wen muss ich mich wenden?

Die Beantragung erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).

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