Fahrerlaubnis für Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
Leistungsbeschreibung
Jugendliche dürfen ab dem vollendeten 17. Lebensjahr nach Ausbildung in einer Fahrschule und erfolgreicher Ablegung einer theoretischen und praktischen Befähigungsprüfung einen PKW (ggf. mit Anhänger) in Begleitung einer bzw. mehrerer hierzu ausdrücklich zugelassenen Person/en führen.
Die Fahrerlaubnis wird mit einer BF17-Prüfbescheinigung nachgewiesen.
Die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren Inhaber einer EU- bzw. EWR-Fahrerlaubnis oder schweizerischen Fahrerlaubnis der Klasse B sein und das 30. Lebensjahr vollendet haben. Zudem darf diese zum Zeitpunkt der Beantragung mit nicht mehr als einem Punkt im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg belastet sein.
Eine Antragstellung kann jeweils 6 Monate vor Erreichung des erforderlichen Mindestalters erfolgen (also 16 ½ Jahren).Im ersten Schritt wenden Sie sich an eine Fahrschule Ihrer Wahl, welche Sie über den weiteren Ablauf hinsichtlich der erforderlichen Fahrschulausbildung, -prüfungen und Prüfungsfristen unterrichtet und Ihnen die erforderlichen Antragsformulare bereitstellt.
Teaser
Jugendliche dürfen ab dem vollendeten 17. Lebensjahr nach Ausbildung in einer Fahrschule und bestandener Führerscheinprüfung einen PKW in Begleitung eines Erwachsenen führen. Dafür muss ein Antrag bei der Führerscheinbehörde gestellt werden.
Voraussetzungen
für Bewerber:
- Mindestalter 17 Jahre für die Ausstellung der Fahrerlaubnis (die Ausbildung kann ab 16 ½ Jahre in der Fahrschule begonnen werden)
- ordentlicher Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
- Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
- Abschluss der Ausbildung zum Führen von Kraftfahrzeugen
- erfolgreiches Ablegen der Fahrerlaubnisprüfung
- Kenntnis von Erster Hilfe
- Vollendung des 30. Lebensjahres
- Besitz der Fahrerlaubnisklasse B seit mindestens fünf Jahren
- zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als ein Punkt im Fahreignungsregister (vorher: Verkehrszentralregister)
Die theoretische Prüfung darf frühestens drei Monate und die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres durchgeführt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsformular und Anlage 1 und 2 zum Begleiteten Fahren mit 17 (erhältlich Fahrschule bzw. Download siehe unten)
- Personalausweis oder Reisepass
(bei Vorlage Reisepass: zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung vom zuständigen Einwohnermeldeamt – nicht älter als 3 Monate zum Datum der Beantragung) - 1 biometrisches Lichtbild
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes (darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)
- Unterschrift beider Erziehungsberechtigten auf den Antragsformularen
- Personalausweiskopien der Erziehungsberechtigten
- bei alleinigem Sorgerecht ist ein Nachweis vorzuweisen
(z.Bsp. Negativbescheinigung des Jugendamtes, Urteil o.a.) - Kopien der Führerscheine aller einzutragenden Begleitpersonen
- ggf. bei Erweiterung aktueller Führerschein
- Verwaltungsgebühren gem. Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Antragstellung ist frühestens sechs Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres zulässig.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Führt ein BF 17-Teilnehmer ein Kraftfahrzeug ohne Begleitung durch eine namentlich benannte Person, ist die Fahrerlaubnis zu widerrufen. Dazu kommt ein Bußgeld, ein Punkt im Fahreignungsregister, die Verlängerung der Probezeit und die Anordnung eines Aufbauseminars.