Fahrerlaubnis Ersterteilung / Erweiterung (ohne BF17)

  • Leistungsbeschreibung

    Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, bedarf einer Fahrerlaubnis der zuständigen Behörde. Diese wird durch den Führerschein dokumentiert.
     
    Grundsätzlich ist für den Erwerb einer Fahrerlaubnis eine Antragsstellung bei der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Behörde erforderlich und bedarf in der Regel der Ablegung einer theoretischen und praktischen Befähigungsprüfung.
     
    Im ersten Schritt wenden Sie sich an eine Fahrschule Ihrer Wahl, welche Sie über den weiteren Ablauf hinsichtlich der erforderlichen Fahrschulausbildung, -prüfungen und Prüfungsfristen unterrichtet und Ihnen die erforderlichen Antragsformulare bereitstellt. 

    Eine Antragstellung kann jeweils 6 Monate vor Erreichung des erforderlichen Mindestalters erfolgen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Allgemein:

    • Antragsformular (erhältlich Fahrschule bzw. Download siehe unten)
    • Personalausweis oder Reisepass
       (bei Vorlage Reisepass: zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung vom zuständigen Einwohnermeldeamt – nicht älter als 3 Monate zum Datum der Beantragung)
    • ggf. bei Erweiterung aktueller Führerschein
    • 1 biometrisches Lichtbild 
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
    • Verwaltungsgebühren gem. Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    zusätzlich bei Bewerbern unter 18 Jahren:

    • Unterschrift beider Erziehungsberechtigten auf Antragsformular 
    • Personalausweiskopien der Erziehungsberechtigten
    • bei alleinigem Sorgerecht ist ein Nachweis vorzuweisen
       (z.Bsp. Negativbescheinigung des Jugendamtes, Urteil o.a.)

    zusätzlich bei Klassen A, A2, A1, AM, B, BE, L, T:

    • Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes (darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)

    zusätzlich bei einer Erweiterung auf die Klassen C, C1, CE, C1E:

    • Zeugnis über das Sehvermögen nach Anlage 6 FeV (darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)
    • ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 FeV (darf bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein)

    zusätzlich bei einer Erweiterung auf die Klassen D, D1, DE, D1E:

    • Zeugnis über das Sehvermögen nach Anlage 6 FeV (darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)
    • ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 FeV (darf bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein)
    • Nachweis der Erfüllung der besonderen Anforderungen nach Nr. 2 der Anlage 5 FeV
    • behördliches Führungszeugnis (dieses ist bei dem für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und darf zum Tag der Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein)
  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Die Beantragung erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).

Online-Terminvereinbarung

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende