Führerschein Umtausch

  • Leistungsbeschreibung

    Nach der EU-Richtlinie dürfen ab 2033 nur noch fälschungssichere Führerscheine im Umlauf sein, die in einer Datenbank gespeichert werden, um Missbrauch zu verhindern.

    Daher müssen alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, bis zum 19.01.2033 in einen europaeinheitlichen EU-Führerschein im Scheckkartenformat mit Befristungsdatum von 15 Jahre umgetauscht werden. 

    Die Befristung betrifft nur das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis selbst.

    Der Umtausch des Führerscheines erfolgt in zwei Stufen.

    1. Stufe

    Betrifft alle bis zum 31.12.1998 ausgestellten Führerscheine in Papierform, gestaffelt nach den Geburtsjahrgängen des Fahrerlaubnisinhabers

    Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

    Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

    Vor 1953

    19.01.2033

    1953-1958

    19.01.2022

    1959-1964

    19.01.2023

    1965-1970

    19.01.2024

    1971 oder später

    19.01.2025


    2. Stufe

    Betrifft alle vom 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellten Kartenführerschein, gestaffelt nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheines

    Ausstellungsjahr

    Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

    1999-2001

    19.01.2026

    2002-2004

    19.01.2027

    2005-2007

    19.01.2028

    2008

    19.01.2029

    2009

    19.01.2030

    2010

    19.01.2031

    2011

    19.01.2032

    2012-18.01.2013

    19.01.2033


    Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

    Ein freiwilliger Umtausch des Führerscheindokumentes ist jederzeit, d.h. auch vor dem in der Umtauschtabelle festgeschriebenen Datum, möglich.

  • Verfahrensablauf

    • persönliche Antragstellung unter Vorlage erforderlicher Unterlagen
    • Antragsprüfung und -bearbeitung durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde
    • Versand bzw. Aushändigung des EU-Kartenführerscheins 
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde ausgefüllt)
    • Personalausweis oder Reisepass
       (bei Vorlage Reisepass: zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung vom zuständigen Einwohnermeldeamt – nicht älter als 3 Monate zum Datum der Beantragung)
    • aktueller Führerschein
    • 1 biometrisches Lichtbild 
    • Verwaltungsgebühren gem. Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
  • Welche Gebühren fallen an?

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Die Beantragung erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).

Online-Terminvereinbarung

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende