Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Vor Beantragung einer Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz können Sie einen Antrag auf einen Vorbescheid stellen. Der Vorbescheid dient vor allem dazu, bei komplexen oder neuartigen Anlagen wichtige Fragen über einzelne Genehmigungsvoraussetzungen vorab zu klären. Hierzu zählen unter aanderem Fragen, ob das Vorhaben an dem vorgesehenen Standort zulässig ist oder ob die technische Umsetzung sicherstellt, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden.

  • Teaser

    Sie können einen Antrag auf Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage stellen. Dadurch kann über einzelne Genehmigungsvoraussetzungen sowie über den Standort der Anlage entschieden werden.

  • Verfahrensablauf

    Konkrete Angaben zum Verfahrensablauf sind aufgrund der Vielfalt nicht möglich. Mehr Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

  • Voraussetzungen

    • Die Auswirkungen der geplanten Anlage können ausreichend beurteilt werden.
    • Sie können ein berechtigtes Interesse an der Erteilung eines Vorbescheides nachweisen.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Angaben zu den erforderlichen Unterlagen sind aufgrund der Vielzahl nicht möglich. Informationen dazu erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühren richten sich nach Nr. 2.2 der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz (ThürVwKostOMUEN) vom 14.10.2011.

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
  • Anträge / Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

  • Was sollte ich noch wissen?

  • Kurztext

    • Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Erteilung
    • Auf Antrag soll über einzelne Genehmigungsvoraussetzungen sowie über den Standort der Anlage entschieden werden, sofern die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilt werden können und ein berechtigtes Interesse an der Erteilung eines Vorbescheides besteht.
    • zuständig: immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbehörden (TLUBN oder Landkreise und kreisfreie Städte)
  • Typisierung

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An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden SIe sich an die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbehörden in Thüringen: Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) beziehungsweise die Landkreise- und kreisfreie Städte.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende