Teilgenehmigung zur Errichtung einer Anlage beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Für eine teilweise Genehmigung von größeren Anlagen, deren Errichtung oder Inbetriebnahme sich über einen längeren Zeitraum erstreckt, benötigen Sie eine Teilgenehmigung nach § 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz ( BImSchG).

    Eine teilweise Genehmigung ist möglich für:

    • die Errichtung einer Anlage,
    • die Errichtung eines Teils der Anlage oder
    • die Errichtung und der Betrieb eines Teils der Anlage.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden SIe sich an die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbehörden in Thüringen: Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) beziehungsweise die Landkreise- und kreisfreie Städte.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende