Ortsveränderliche Schießstätte - Aufnahme oder Beendigung des Betriebs anzeigen

  • Leistungsbeschreibung

    Die Aufnahme und Beendigung des Betriebs der Schießstätte müssen Sie bei der zuständigen Behörde schriftlich oder elektronisch angezeigt werden.

     
  • Teaser

    Wenn Sie den Betrieb einer ortsveränderlichen Schießstätte aufnehmen oder beenden, müssen Sie dies vorher anzeigen.

  • Verfahrensablauf

    Die Anzeige muss durch Sie Erlaubnisinhaber bei der für den Ort der Schießstätte zuständigen Waffenbehörde erfolgen.

  • Voraussetzungen

    Die Erlaubnis zum Betrieb einer ortsveränderlichen Schießstätte wurde Ihnen vor der erstmaligen Aufstellung erteilt.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Anzeige muss zwei Wochen vor der Aufnahme oder Beendigung des Betriebs schriftlich oder elektronisch erfolgen.

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die für den Ort der Schießstätte zuständige Waffenbehörde.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende