Vollmacht und Betreuungsverfügung

  • Leistungsbeschreibung

    In der Betreuungsbehörde des Landratsamtes Sonneberg erhalten sie zur Vollmacht mit integrierter Betreuungsverfügung Auskunft.

    Eine Vollmacht ist dann anzuraten, wenn sie im Geistigen und körperlichen gesunden Zustand eine Person ihres Vertrauens benennen können, welche für sie alle rechtlichen Angelegenheiten regeln darf. Das aktuelle Formular finden sie bei Anträge / Formulare.

    Innerhalb der von der Betreuungsbehörde Sonneberg entwickelten Vollmacht ist die Betreuungsverfügung integriert. So bestimmen sie, wer im Falle einer Betreuerbestellung als jener eingesetzt werden kann.

    Die Beglaubigung kostet pro Vollmacht 10,- Euro.

    Bei Fragen und dem Ausfüllen stehen ihnen die Mitarbeiter der Betreuungsbehörde und Betreuungsvereine hilfreich zur Seite.

    Vereine und Betreuer im Landkreis Sonneberg sind:

    Betreuungsverein Beistand e.V.
    Sonneberger Straße 2
    98724 Neuhaus am Rennweg
    Telefon: 03679/727310
    Betreuungsverein Neuhaus

    Betreuungsverein Tandem e.V.
    Gustav-König-Straße 33
    96515 Sonneberg
    Telefon: 03675/­804044

    Betreuungsbüro Sindy Hopf
    Gustav-König-Straße 23
    96515 Sonneberg
    Telefon: 03675/­4291339

    Patrick Pape Betreuungen
    Postfach 100122
    96501 Sonneberg
    Telefon: 0151/46412340
    www.pape-betreuungen.de

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende