Betreuerregistratur
Leistungsbeschreibung
Alle ehrenamtlichen und Berufsbetreuer müssen sich in der Stammbehörde (Betreuungsbehörde des Landratsamtes Sonneberg) registrieren lassen. Dazu sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Antrag auf Registrierung
- Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
- Auskunft nach § 882b ZPO
- Erklärung ob ein Insolvenz-,Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig ist
- Erklärung zum zeitlichen Gesamtumfang und der Organisationsstruktur (bei Berufs- oder Vereinsbetreuern)
- Nachweise über Abschluss Sachkundelehrgänge
- Nachweis über den Ausbildungsstand
- Nachweis der ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung
Zusätzlich wird ein Eignungsgespräch innerhalb der Behörde durchgeführt.