Kommunalhygiene

  • Leistungsbeschreibung

    Ein großer Aufgabenbereich des Gesundheitsamtes ist die infektionshygienische Überwachung medizinischer und nichtmedizinischer Einrichtungen gemäß §§ 23 und 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG)  im Hinblick auf die Einhaltung der Anforderungen der Hygiene.