Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst
Leistungsbeschreibung
Die Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte ist es, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen und zu fördern. Hierfür arbeiten sie mit Tageseinrichtungen für Kinder und mit Schulen zusammen. Zum Aufgabengebiet gehören unter anderem zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen in Kindertagesstätten und Schulen sowie die Durchführung zahnärztlicher Prophylaxemaßnahmen.
Teaser
In Zusammenarbeit mit Kindertageseinrichtungen und Schulen, ist es die Aufgabe der kommunalen Gesundheitsämter, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu unterstützen und zu fördern.
Rechtsgrundlage
- § 55 Schulgesundheitspflege - Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG)
- § 119 Anmeldung zum Besuch der Grundschule - Thüringer Schulordnung (ThürSchulO)
- Thüringer Verordnung über die Schulgesundheitspflege (ThürSchulgespflVO)
- § 57 Datenschutz - Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG)
- § 120 Feststellung zur Entwicklung - Thüringer Schulordnung (ThürSchulO)
- Verordnung über den öffentlichen Gesundheitsdienst und die Aufgaben der Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten (GesDV TH 1998)