Anzeige von Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist oder Silagesickersaft
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Anlage zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist oder Silagesickersaft (JGS-Anlage) errichten oder wesentlich ändern wollen, kann das wasserrechtlich anzeigepflichtig sein.
Verfahrensablauf
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Bearbeitungsdauer
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Bemerkungen
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr G. Damiano
- Herr A. Knollmann
- Herr J. KöhlerAmtsleiter / Ansprechpartner für Hochwasserschutz/Starkregenereignisse
- Herr O. Pfeifer