Abfallentsorgung: Sonderabfall

  • Leistungsbeschreibung

    Was ist Sonderabfall?

    Als Sonderabfall bzw. gefährlicher Abfall werden alle Stoffe bezeichnet, die wegen ihrer umweltschädigenden Zusammensetzung nicht ohne besondere Behandlung entsorgt werden können. Dieser Müll fällt nicht nur in Industrie- und Gewerbebetrieben an, es gibt ihn in jedem Haushalt.
    Sonderabfall muss unbedingt getrennt vom Hausmüll erfasst und somit einer gesonderten Entsorgung zugeführt werden. 


    Die Erfassung:

    Die mobile Sonderabfall-Kleinmengensammlung:

    • Das Schadstoffmobil fährt einmal im Jahr (Mai-Juni) durch die Städte und Gemeinden des Landkreises Sonneberg. An den festgelegten Haltestellen kann zu bestimmten Zeiten Sonderabfall aus privaten Haushalten abgegeben werden. Hier geht’s zur Übersicht der Haltestellen und Haltezeiten.
    • Zusätzlich steht das Schadstoffmobil einmal im Monat an bestimmten Donnerstagen auf dem Wertstoffhof der Müllumladestation in Sonneberg-Köppelsdorf (separate Annahmezeiten dringend beachten)!
    • Für private Haushalte ist die Abgabe von Schadstoff-Kleinmengen kostenfrei. Die Größe der Behälter oder Gebinde darf 30 kg bzw. 30 l nicht überschreiten. Bei größeren Gefäßen wie Fässer o. ä. bitte erst die Abfallberatung anrufen.
    • Gewerbetreibende können ihren Problemmüll kostenpflichtig am Schadstoffmobil entsorgen. Voraussetzung hierfür ist eine vorherige Anmeldung bei der Abfallberatung.
    • Die Sonderabfälle müssen dem Personal des Schadstoffmobiles persönlich übergeben werden und dürfen nicht außerhalb der angegebenen Zeiten am Standort des Schadstoffmobiles unbeaufsichtigt abgestellt werden!


    Am Schadstoffmobil können abgegeben werden:

    aus dem Haushalt

    • Arzneimittel, Fleckentferner und Spraydosen
    • WC-Reiniger, Batterien und Quecksilberthermometer

    vom Heimwerker

    • Farben und Lacke
    • Kleber und Leime
    • Holzschutzmittel und Teer
    • Lösemittel und Verdünner

    vom Auto

    • Altöl und Fette
    • Frost- und Rostschutzmittel
    • Lacke und Wachse

    aus dem Garten

    • Düngemittel- und Pflanzenschutzmittelreste
    • Schädlingsbekämpfungsmittel


    Achtung:
    Wasserlösliche bzw. lösemittelfreie Farben (in der Regel handelsübliche Wand- und Fassadenfarben) sind kein Sondermüll und werden am Schadstoffmobil nicht angenommen.

    Eingetrocknete Wandfarbe sowie Dosen mit völlig ausgehärteten Farb- und Lackresten können problemlos über die Restmülltonne entsorgt werden.