Abfallentsorgung: Restmüll

  • Leistungsbeschreibung

    Das IDENT-System

    Im Landkreis Sonneberg wird bei der Erfassung von Restmüll mit dem IDENT-System gearbeitet. Das bedeutet, die Mülltonnen und Container sind mit einem Chip (Transponder) versehen. Jeder Transponder hat eine eigene Code-Nummer, so dass die Behälter eindeutig gekennzeichnet und identifiziert werden können.

    Beim Kippvorgang des Behälters wird am Entsorgungsfahrzeug automatisch die Transponder-Nummer registriert. Gleichzeitig werden dabei Datum und Uhrzeit der Entleerung festgehalten. Für die so gezählten Entleerungen ist die jeweilige Entleerungsgebühr zu bezahlen.

    Nur die tatsächlich erfolgten Entleerungen eines Behälters werden berechnet. Bei umsichtiger und ordnungsgemäßer Restmüll- und Wertstofftrennung lässt sich somit bares Geld sparen.

    Die Behälter

    Folgende Behältergrößen stehen im Landkreis Sonneberg zur Verfügung:

    • Mülltonnen mit Volumina von 80 l, 120 l und 240 l
    • Container mit Volumina von 1,1 m³, 2,5 m³ und 5 m³

    Die Erfassung

    • Die Entleerung der Restmülltonnen erfolgt 14-tägig.
    • In den Großwohnanlagen von Sonneberg und Neuhaus/Rwg. werden die Restmüllcontainer wöchentlich entleert.
    • Achten Sie bei der Bereitstellung darauf, dass sich der Deckel Ihrer Mülltonne vollständig schließen lässt! Das Einstampfen sowie das Einfüllen von brennenden, glühenden oder heißen Abfällen sind nicht erlaubt.
    • Stehen Abfallbehälter aufgrund örtlicher Verhältnisse dauerhaft am Straßenrand, müssen Behälter, die nicht entleert werden sollen, eindeutig markiert werden.
    • Sorgen Sie im Winter dafür, dass die Abfälle in der Restmülltonne nicht festgefroren sind.

    Restmüllsäcke

    Fallen einmal Übermengen an Restmüll an, zum Beispiel durch Windeln, Tapezierarbeiten etc. oder sollte es durch Extremwetterlagen zu erheblichen Abfuhrproblemen kommen und das Behältervolumen Ihrer Mülltonne wird überschritten, besteht im Landkreis Sonneberg die Möglichkeit, zugelassene Restmüllsäcke für die Entsorgung zu nutzen. Diese stellen Sie zum nächsten Abfuhrtermin einfach neben Ihre Restmülltonne.

    Aber bitte beachten Sie: Einfache Müllsäcke aus dem Baumarkt oder Drogerien sind als Nebengestellung für die Entsorgung von Haushaltsmüll nicht erlaubt.

    Zugelassen sind nur Restmüllsäcke, die einen Aufdruck des Landkreises Sonneberg tragen.

    Die zu entrichtende Gebühr für einen Restmüllsack beträgt 2,12 €. Mit diesem Betrag sind die Kosten für den Sack, Einsammlung und Entsorgung abgegolten.

    Bei folgenden Stellen im Landkreis können die Restmüllsäcke käuflich erworben werden:

    • in den Städte- und Gemeindeverwaltungen Föritztal, Frankenblick, Lauscha, Neuhaus/Rwg.,Schalkau, Steinach
    • bei der Entsorgungsfirma EWS in Heubisch
    • an der Müllumladestation in Sonneberg-Köppelsdorf
    • in Sonneberg OT Haselbach, Sommerleite 1
    • Schokoladenseite in der Bahnhofstraße 66 in Sonneberg
    • LEH Charlotte Müller in der Freiherr-vom-Stein-Str. 46 in Mengersgereuth-Hämmern

    Bitte beachten Sie, dass die Säcke nur so schwer sein dürfen, dass die Müllwerker sie ohne Probleme heben können. Sie dürfen zudem nur mit Abfall, der auch für die Restmülltonne zugelassen ist, befüllt werden. Keinen Bauschutt oder Betonbruch einfüllen!

    Die Bereitstellung

    Stellen Sie Ihre Restmülltonne am Abend vor der Abfuhr bzw. am Abfuhrtag bis spätestens 06.00 Uhr am Straßenrand bzw. am Standplatz bereit. Vertrauen Sie nicht darauf, dass die Abfuhr immer zur selben Uhrzeit erfolgt. Baustellen oder Witterungseinflüsse können dazu führen, dass die Entsorgungsfahrzeuge zu ungewohnter Zeit vorbeikommen.

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Amt für Abfallwirtschaft des Landkreises Sonneberg

Sachbearbeiter für Abfallgebühren, Sperrmüllbestellungen, An-, Um- und Abmeldungen, Abholung / Tausch von Abfallbehältern im Amt für Abfallwirtschaft des Landkreises Sonneberg:

Für den Bereich Stadt Sonneberg (Bettelhecken, Innenstadt, Köppelsdorf, Malmerz, Mürschnitz, Neufang, oberes Stadtgebiet, Oberlind, Steinbach, Unterlind, Wehd, Wolkenrasen):
Frau Heuberg (Telefon 03675/871-209; E-Mail: abfallamt@lkson.de)

Für den Bereich Gemeinde Frankenblick, Stadt Schalkau, Stadt Sonneberg (Blechhammer, Eschenthal, Friedrichsthal, Georgshütte, Haselbach, Hasenthal, Hüttengrund, Schneidemühle, Spechtsbrunn, Vorwerk):
Frau Zitzmann-Reutelsterz (Telefon 03675/871-439; E-Mail: abfallamt@lkson.de)

Für den Bereich Gemeinde Föritztal, Stadt Sonneberg (Hönbach), Wohnungsbaugesellschaften:
Frau Boos (Telefon 03675/871-420; E-Mail: abfallamt@lkson.de)

Für den Bereich Stadt Neuhaus am Rennweg, Stadt Lauscha, Stadt Steinach, Gemeinde Goldisthal:
Frau Dietze (Telefon 03675/871-323; E-Mail: abfallamt@lkson.de)

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende