Auskunft / Auszug aus dem Baulastenverzeichnis beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärungen, mit denen sich die jeweiligen Grundstückseigentümer zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen auf ihrem Grundstück verpflichten. Sinn der Verpflichtung ist es, dem hierdurch Begünstigten (Bauherr), dessen Bauvorhaben aufgrund der vorgegebenen Grundstückssituation nicht genehmigt werden kann, die Bebauung oder erweiterte Nutzung seines Grundstücks durch Belastung eines Nachbargrundstücks zu ermöglichen.

    Baulasten werden unbeschadet der Rechte Dritter mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis wirksam und wirken auch gegenüber den Rechtsnachfolgern.

    Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen oder sich Abschriften erteilen lassen.

  • Teaser

    Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen oder sich Abschriften erteilen lassen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Formloser Antrag auf Auskunft / Auszug aus dem Baulastenverzeichnis mit den relevanten Angaben zum betreffenden Grundstück (Gemarkung, Flurstücknummer)
    • Nachweis des berechtigten Interesses (z. B. Grundbuchauszug, Vollmacht des Eigentümers bei Kaufinteresse)
  • Welche Gebühren fallen an?

    Es wird eine Gebühr je Auszug von 25 EUR erhoben.

  • Rechtsgrundlage

    Thüringer Bauordnung (§ 82 Abs. 5)


An wen muss ich mich wenden?

untere Bauaufsichtsbehörden (Bauämter) der Landkreise und kreisfreien Städte

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende