Eintragung einer Baulast beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärungen, mit denen sich die jeweiligen Grundstückseigentümer zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen auf ihrem Grundstück verpflichten. Sinn der Verpflichtung ist es, dem hierdurch Begünstigten (Bauherr), dessen Bauvorhaben aufgrund der vorgegebenen Grundstückssituation nicht genehmigt werden kann, die Bebauung oder erweiterte Nutzung seines Grundstücks durch Belastung eines Nachbargrundstücks zu ermöglichen.

    Baulasten werden unbeschadet der Rechte Dritter mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis wirksam und wirken auch gegenüber den Rechtsnachfolgern.

    Informationsblatt-Baulasten-05-2023.pdf

  • Teaser

    Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärungen, mit denen sich die jeweiligen Grundstückseigentümer zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen auf ihrem Grundstück verpflichten.

  • Voraussetzungen

    öffentliches Interesse an der Baulast

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Welche Gebühren fallen an?

    Es wird eine Gebühr je Baulasterklärung in einem Rahmen von 50 bis 1.000 EUR festgesetzt.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Keine. Die Eintragung einer Baulast ist aber Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung, die einer öffentlich-rechtlichen Sicherung bedarf.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Die Baulast ersetzt nicht die ggf. zusätzlich erforderliche zivilrechtliche Sicherung (z. B. Wege- und Leitungsrecht als Grunddienstbarkeit).


An wen muss ich mich wenden?

untere Bauaufsichtsbehörden (Bauämter) der Landkreise und kreisfreien Städte

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende