Eintragung einer Baulast beantragen
Leistungsbeschreibung
Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärungen, mit denen sich die jeweiligen Grundstückseigentümer zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen auf ihrem Grundstück verpflichten. Sinn der Verpflichtung ist es, dem hierdurch Begünstigten (Bauherr), dessen Bauvorhaben aufgrund der vorgegebenen Grundstückssituation nicht genehmigt werden kann, die Bebauung oder erweiterte Nutzung seines Grundstücks durch Belastung eines Nachbargrundstücks zu ermöglichen.
Baulasten werden unbeschadet der Rechte Dritter mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis wirksam und wirken auch gegenüber den Rechtsnachfolgern.
Teaser
Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärungen, mit denen sich die jeweiligen Grundstückseigentümer zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen auf ihrem Grundstück verpflichten.
Voraussetzungen
öffentliches Interesse an der Baulast
Welche Unterlagen werden benötigt?
- schriftlicher Baulastantrag
- Grundbuchauszug
- Auszug aus Liegenschaftskarte (Flurkarte)
- Lageplan (ggf. bereits mit Darstellung der Baulastfläche)
Welche Gebühren fallen an?
Es wird eine Gebühr je Baulasterklärung in einem Rahmen von 50 bis 1.000 EUR festgesetzt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine. Die Eintragung einer Baulast ist aber Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung, die einer öffentlich-rechtlichen Sicherung bedarf.
Rechtsgrundlage
Thüringer Bauordnung (§ 82)
Was sollte ich noch wissen?
Die Baulast ersetzt nicht die ggf. zusätzlich erforderliche zivilrechtliche Sicherung (z. B. Wege- und Leitungsrecht als Grunddienstbarkeit).