Bestätigung der Verfahrensfreiheit beantragen
Leistungsbeschreibung
Bei Planung und Umsetzung eines baulichen Vorhabens sind rechtliche Regelungen zu beachten: Neben dem Baugesetzbuch des Bundes (BauGB) ist dies insbesondere die Thüringer Bauordnung (ThürBO). Dort ist geregelt, für welche Vorhaben vorab eine Baugenehmigung eingeholt werden muss. Für die Prüfung und Erteilung einer Baugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde zuständig.
In § 60 der Thüringer Bauordnung sind die Vorhaben aufgeführt, für die keine Baugenehmigung notwendig ist. Auf Antrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde können Sie sich bestätigen lassen, dass Ihr Bauvorhaben diesen Bedingungen entspricht.
Teaser
Auf Antrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde können Sie sich bestätigen lassen, dass für Ihr Bauvorhaben keine Baugenehmigung erforderlich ist.
Voraussetzungen
Vorlage aussagefähiger Unterlagen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Neben einem formlosen Antragsschreiben sind alle für die Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen einzureichen:
z. B.
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
- Lageplan
- Auszug Liegenschaftskarte
Welche Gebühren fallen an?
Die Bearbeitung des Antrages ist gebührenpflichtig. Maßgeblich für die Höhe der Gebühr sind die Thüringer Baugebührenverordnung (ThürBauGVO), das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) und die Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO) in der jeweils aktuellen und gültigen Fassung. Es werden i. d. R. Gebühren nach dem Zeitaufwand gemäß ThürAllgVwkostO erhoben.
Rechtsgrundlage
Thüringer Bauordnung (§ 60)