Verlängerung eines Bauvorbescheids beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Der Bauvorbescheid gilt 3 Jahre. Die Frist kann auf schriftlichen Antrag jeweils bis zu 1 Jahr verlängert werden.

  • Teaser

    Auf schriftlichen Antrag kann der Bauvorbescheid jeweils bis zu 1 Jahr verlängert werden.

  • Verfahrensablauf

    • Eingang des Antrags bei der zuständigen Behörde der Landkreise oder der kreisfreien Städte
    • Registrierung des Antrags
    • Prüfung der Unterlagen, gegebenenfalls Nachforderungen bei Unvollständigkeit
    • Erteilung der Verlängerung (und Gebührenbescheid)
    • Versendung der Unterlagen an den Antragsteller/die Antragstellerin
  • Voraussetzungen

    Voraussetzung dafür ist, dass Sie bereits einen Bauvorbescheid für das Bauvorhaben erhalten haben und der Antrag auf Verlängerung rechtzeitig vor Erlöschen des Bauvorbescheids eingereicht wird.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Formloser Antrag auf Verlängerung des Bauvorbescheids

  • Welche Gebühren fallen an?

    Es wird eine Gebühr je Verlängerung in einem Rahmen von 50 bis 1.000 EUR festgesetzt.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Geltungsdauer des Bauvorbescheids beträgt 3 Jahre (Bsp.: Ein Bauvorbescheid mit Datum vom 01.08.2022 wird Ihnen am 05.08.2022 zugestellt. Der Bauvorbescheid wird dann mit Ablauf des 05.08.2025 ungültig. Der Antrag auf Verlängerung muss also spätestens am 05.08.2025 bei der Bauaufsichtsbehörde eingegangen sein.).

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

untere Bauaufsichtsbehörden (Bauämter) der Landkreise und kreisfreien Städte

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende