Teilbaugenehmigung beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Die Bearbeitung eines Bauantrags in der Bauaufsichtsbehörde benötigt eine gewisse Bearbeitungszeit. Um bereits vor dem Erteilen einer Baugenehmigung mit dem Bau beginnen zu können, ist es möglich, eine Teilbaugenehmigung zu beantragen.

    Die Teilbaugenehmigung ermöglicht es Ihnen, beispielsweise bereits eine Baugrube herzustellen oder einzelne Bauteile oder Bauabschnitte umzusetzen.

  • Teaser

    Vor dem Erteilen einer Baugenehmigung kann eine Teilbaugenehmigung beantragt werden.

  • Voraussetzungen

    Voraussetzung dafür ist, dass Sie bereits eine Baugenehmigung für das Bauvorhaben beantragt haben und die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens bereits feststeht.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Formloser Antrag auf Teilbaugenehmigung mit Angaben, auf welchen Teil (z.B. Beginn der Bauarbeiten für die Baugrube, für einzelne Bauteile oder Bauabschnitte) des Bauvorhabens sich Ihr Antrag auf eine Teilbaugenehmigung bezieht.

  • Welche Gebühren fallen an?

    abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

untere Bauaufsichtsbehörden (Bauämter) der Landkreise und kreisfreien Städte

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende