Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Als Finanzanlagenvermittler vermitteln Sie bestimmte Finanzprodukte an Kunden oder beraten den Kunden hierzu, wobei Sie hierfür in der Regel eine Provision vom Anbieter des Finanzproduktes erhalten. Als Finanzanlagenvermittler sind Sie durch eine sogenannte Bereichsausnahme des Kreditwesengesetzes auf bestimmte Finanzprodukte und Tätigkeiten beschränkt. Die Erlaubnis umfasst (wahlweise) drei Produktkategorien: 

    • Anteile oder Aktien an inländischen offenen  Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen  oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die  nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden  dürfen 
    • Anteile oder Aktien an inländischen geschlossenen  Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen  geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem  Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen
    • Vermögensanlagen

    Die Erlaubnis kann einer natürlichen oder einer juristischen Person erteilt werden. Personen(handels)gesellschaften wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG) oder die Kommanditgesellschaft (KG) können die Erlaubnis nicht erhalten. Hier muss jeder geschäftsführende Gesellschafter eine eigene Erlaubnis beantragen.

    Zusätzlich zur Einholung der Erlaubnis müssen Sie sich unverzüglich nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit auch in das Vermittlerregister eintragen lassen. 

    Ihre Erlaubnis kann inhaltlich beschränkt oder mit Auflagen verbunden werden, sofern dies zum Schutz der Allgemeinheit oder der Anleger erforderlich ist. 

    Sie können nicht zugleich als Honorar-Finanzanlagenberater tätig sein.

  • Teaser

    Wenn Sie gewerbsmäßig als selbständiger Finanzanlagenvermittler tätig werden möchten, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis. 

  • Verfahrensablauf

    Um eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler zu erhalten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei Ihrer Behörde einreichen.

    • Gleichzeitig mit Ihrem Antrag können Sie auch die Eintragung in das Vermittlerregister beantragen.
    • Die zuständige Behörde prüft anhand Ihrer Angaben und eingereichten Unterlagen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
    • Liegen alle Erlaubnisvoraussetzungen vor, erhalten Sie die Erlaubnis.
  • Voraussetzungen

    • Sie müssen persönlich zuverlässig sein. Das heißt, dass Sie (in den letzten fünf Jahren vor Stellung des Antrages z. B. nicht wegen eines Verbrechens oder wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betrugs, Untreue, Geldwäsche, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wucher oder einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt worden sind.
    • Das gilt auch für Personen, die mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragt sind.
    • Sie müssen über geordnete Vermögensverhältnisse verfügen. Das bedeutet z. B., dass über Ihr Vermögen kein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist oder Sie nicht in das Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts eingetragen sind.
    • Sie müssen über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen.
    • Sie müssen sachkundig sein, also z.B. „Geprüfter Finanzanlagenfachmann/Geprüfte Finanzanlagenfachfrau IHK“ sein oder über eine gleichgestellte Berufsqualifikation verfügen.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Nachweise über persönliche Zuverlässigkeit (z. B.  Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde,  Auskunft aus dem Gewerbezentralregister,  Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts)
    • Nachweise über geordnete Vermögensverhältnisse (z.  B. Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des  zentralen Vollstreckungsgerichts und Auskunft des  Insolvenzgerichts)
    • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung 
    • Sachkundenachweis (z. B. Bescheinigung über  bestandene IHK Sachkundeprüfung oder  Abschlusszeugnis einer gleichgestellten  Berufsqualifikation) (siehe weiterführende Hinweise)
    • Handelsregisterauszug bei juristischen Personen und  Personenhandelsgesellschaften

    Hinweis
    Welche Unterlagen in Ihrem konkreten Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular der zuständigen Behörde entnehmen.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen Gebühren an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der örtlich zuständigen Erlaubnisbehörde bzw. Registerstelle entnehmen.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Erlaubnis gilt unbefristet.

  • Bearbeitungsdauer

    Bei Vorliegen aller Unterlagen wird der Antrag abschließend bearbeitet. Dies kann einige Wochen dauern.

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    Gegen die Entscheidung über Ihren Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis kann Rechtsbehelf eingelegt werden. 
    Welche Rechtsbehelfe eingelegt werden können (Widerspruch oder Erhebung einer Klage beim Verwaltungsgericht), ist je nach Bundesland unterschiedlich. Detaillierte Informationen zu zulässigen Rechtsbehelfen können Sie der Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid über Ihren Erlaubnisantrag entnehmen.

  • Anträge / Formulare

    • Formular:  Antragsformular der zuständigen Erlaubnisbehörde für  natürliche oder juristische Person
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein
    Spezielle Hinweise für - Kreis Sonneberg

    Antrag auf Erteilung-Erweiterung Finanzanlagenvermittler_Erlaubnis § 34f GewO.PDF

  • Was sollte ich noch wissen?

    Sofern Sie Mitarbeiter beschäftigen, die bei der Anlageberatung oder -vermittlung unmittelbar mitwirken, müssen Sie deren Zuverlässigkeit und Sachkunde sicherstellen und diese ebenfalls im Vermittlerregister eintragen lassen.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende