Hallenbelegung / Hallenvergabe
Leistungsbeschreibung
Verbände, Vereine, Einzelpersonen oder andere können beim Landkreis Sonneberg die Nutzung der Turn- und Sporthallen in Trägerschaft des Landkreises Sonneberg für den Trainings- und Wettkampfbetrieb oder für Veranstaltungen anfragen. Ein Rechtsanspruch auf Benutzung besteht nicht. Eine Überlassung an politische Parteien oder für parteipolitische Veranstaltungen erfolgt nicht.
Eine Übersicht zur Hallenbelegung finden Sie hier.
Rechtsgrundlage
- Ordnung des Landkreises Sonneberg für die Benutzung und Vergabe der Turn- und Sporthallen
- Entgeltordnung für die Benutzung von Turn- und Sporthallen des Landkreises Sonneberg