Hallenbelegung / Hallenvergabe

  • Leistungsbeschreibung

    Verbände, Vereine, Einzelpersonen oder andere können beim Landkreis Sonneberg die Nutzung der Turn- und Sporthallen in Trägerschaft des Landkreises Sonneberg für den Trainings- und Wettkampfbetrieb oder für Veranstaltungen anfragen. Ein Rechtsanspruch auf Benutzung besteht nicht. Eine Überlassung an politische Parteien oder für parteipolitische Veranstaltungen erfolgt nicht.

    Eine Übersicht zur Hallenbelegung finden Sie hier.

  • Rechtsgrundlage

    • Ordnung des Landkreises Sonneberg für die Benutzung und Vergabe der Turn- und Sporthallen
    • Entgeltordnung für die Benutzung von Turn- und Sporthallen des Landkreises Sonneberg

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende