Hallenbelegung / Hallenvergabe

  • Leistungsbeschreibung

    Verbände, Vereine, Einzelpersonen oder andere können beim Landkreis Sonneberg die Nutzung der Turn- und Sporthallen in Trägerschaft des Landkreises Sonneberg für den Trainings- und Wettkampfbetrieb oder für Veranstaltungen anfragen. Ein Rechtsanspruch auf Benutzung besteht nicht. Eine Überlassung an politische Parteien oder für parteipolitische Veranstaltungen erfolgt nicht.

    Eine Übersicht zur Hallenbelegung finden Sie hier.


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