Immissionsschutz: Anlagenüberwachung

  • Leistungsbeschreibung

    Die Untere Immissionsschutzbehörde (UIB) des Landratsamtes Sonneberg erfüllt im Landkreis die Aufgaben entsprechend der Thüringer Zuständigkeitsverordnung auf dem Gebiet des Immissionsschutzes.
    Unsere Arbeitsgrundlagen sind das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie 13 der inzwischen 38 Bundesimmissionsschutzverordnungen, die für ein breit gefächertes Anlagenspektrum, wie z. B. Kleinfeuerungsanlagen, Chemische Reinigungsanlagen, Tankstellen etc., den Stand der Technik festschreiben.

    Ziel und Zweck des Immissionsschutzes ist es, Menschen, Tiere, Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen (§ 1 BImSchG).

    Laut Zuständigkeitsverordnung ist die Untere Immissionsschutzbehörde für immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftige Anlagen, lt. § 22 BImSchG zuständig. Dies sind alle Anlagen, die nicht im Anhang zur 4. BImSchV aufgeführt sind und somit keiner Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz, jedoch ggf. einer Genehmigung nach Baurecht bedürfen.

    Schädliche Umwelteinwirkungen sind Immissionen,

    • die durch einen und/oder mehrere Emissionsquellen verursacht werden können,
    • die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.

    Immissionen sind auf Mensch, Tier und Pflanzen, etc. einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen.

    Emissionen sind die von einer Anlage ausgehenden Luftverunreinigungen, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen.

    Das Arbeitsgebiet der Unteren Immissionsschutzbehörde umfasst demzufolge das Prüfen von Immissionen, die von Anlagen (§ 3 Abs. 5 BImSchG) ausgehen. Unter Anlagen sind u.a. Betriebsstätten, Maschinen und Geräte zu verstehen, von denen Immissionen, wie Lärm, Staub oder Gerüche ausgehen. Selbige bedürfen meist eines baurechtlichen Genehmigungsverfahrens, in dem die UIB als Träger öffentlicher Belange (TöB) fungiert.

    Zu unseren Aufgaben als TöB gehören, neben der Bearbeitung von Widersprüchen, Zuarbeiten für verwaltungsgerichtliche Verfahren, vor allem die Bewertung und Beurteilung von

    • Baugenehmigungsverfahren
    • Bauleitplänen (wie z. B. Ergänzungs- und Abrundungssatzungen, Vorhabens- und Erschließung- sowie Bebauungspläne)
    • Planfeststellungsverfahren,
    • Raumordnungsverfahren
    • Wirtschaftsförderungsanträgen,
    • gaststättenrechtlichen Erlaubnisverfahren und Sperrzeitverkürzungen,
    • Umweltunbedenklichkeitsbescheinigungen,
    • Förderung Öko – Audit und Flurneuordnungsverfahren.

    Hierzu wird lt. Aktenlage und / oder in den Gesprächen mit den Antragstellern Konfliktpunkte erörtert, um zu ermitteln, ob die immissionsmindernden Maßnahmen direkt am Emittenten, am Übertragungsweg oder am Immissionseinwirkungsbereich angeordnet werden müssen.

    • Sollten Sie erheblichen Belästigungen durch Immissionen ausgesetzt sein, stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zwecks Klärung zur Verfügung. Im Beschwerdefall sind Angaben zu Art und Ausmaß der Belästigung sowie Ort, Zeitpunkt und Häufigkeit wichtig, um sich ein Bild über die Situation zu machen. Hierbei prüfen wir die Berechtigung der Beschwerde, d. h. ob schädliche Umwelteinwirkungen vorliegen, was ggf. zum Erlass einer kostenpflichtigen Anordnung führen kann.
    • Planen Sie privat oder gewerblich ein Bauvorhaben, das entweder selbst immissionsrelevant ist oder im Einwirkungsbereich einer immissionsrelevanten Anlage errichtet werden soll, wenden Sie sich bitte für ein beratendes Gespräch an uns.
      Denn ein Gespräch in der Bauplanungsphase (z. B. zur Standortfrage, zur baulichen Ausführung, etc.) hilft späteren Ärger oder finanziellen Mehraufwand zu vermeiden.
    • Schüler, Studenten und Referendare nutzen unsere Behörde als Ansprechpartner für Informationen und Literatur, wenn sie Projekte oder Seminararbeiten auf dem Gebiet des Umweltschutzes ausarbeiten. 
    • Außerdem durchlaufen Referendare, Anwärter des mittleren oder gehobenen Dienstes, im Rahmen ihrer Ausbildung den Bereich des Immissionsschutzes, um einen Einblick in dieses spezielle Rechtsgebiet mit allumfassenden fachspezifischen Kenntnissen zu bekommen. 
  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?


Wir bitten Sie um eine E-Mail an: immissionsschutz@lkson.de und an umweltamt@lkson.de 

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende