Öffentliches Namensrecht
Leistungsbeschreibung
Auf Antrag können Familienname und Vornamen von der Namensänderungsbehörde geändert werden, wenn wichtige Gründe die Namensänderung rechtfertigen und die Änderung nach anderen Rechtsgrundlagen nicht oder gar nicht mehr möglich ist. Die Namensänderungsbehörde berät Sie persönlich vor der gebührenpflichtigen Antragstellung zu den Voraussetzungen, Ablauf des Verfahrens und zu den vorzulegenden Unterlagen.
Anträge / Formulare