Freizügigkeitsrecht

  • Leistungsbeschreibung


    EU-Bürger benötigen für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kein Visum. Sie müssen jedoch einen gültigen Nationalpass oder Personalausweis besitzen. Freizügigkeitsberechtigt sind EU-Bürger, sofern Sie Arbeitnehmer, niedergelassene selbständige Erwerbstätige, Erbringer bzw. Empfänger von Dienstleistungen sind. Mit eingeschlossen sind insbesondere auch die Ehepartner und Kinder bis zum 21. Lebensjahr.

    Ausländische Familienangehörige von freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern, welche nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates besitzen, benötigen für den Aufenthalt in Deutschland weiterhin eine Aufenthaltserlaubnis/EU.

  • Anträge / Formulare


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