Fischerprüfung ablegen (Fischerprüfung Abnahme)
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie die Fischerei ausüben wollen, benötigen Sie einen Fischereischein. Voraussetzung ist der Nachweis über eine erfolgreich abgelegte Fischerprüfung. Diese können Sie bei der unteren Fischereibehörde (Landkreise und kreisfreie Städte) ablegen.
Die Termine für die Fischerprüfungen werden durch die Landkreise bzw. kreisfreien Städte als zuständige Fischereibehörden nach Bedarf festgelegt. Der Prüfungstermin wird mindestens drei Monate vorher durch die Fischereibehörde bekannt gegeben. Bis vier Wochen vor der Prüfung muss man sich bei der Fischereibehörde zur Prüfung angemeldet haben.
Die Fischerprüfung umfasst je 10 Fragen der Fachgebiete allgemeine und spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Natur-, Tier- und Umweltschutz, Gerätekunde und Rechtskunde, also insgesamt 60 Fragen. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn in jedem der Prüfungsgebiete mindestens sechs Punkte und insgesamt mindestens 45 Punkte erreicht wurden.
Um zur Prüfung zugelassen zu werden, muss eine Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang nachgewiesen werden und die Prüfungsgebühr entrichtet sein. Auskünfte zu den angebotenen Lehrgängen erteilt die örtlich zuständige Fischereibehörde.
Für das Angeln im jeweiligen Gewässer benötigt man zusätzlich einen Erlaubnisschein (Angelkarte), die beim Inhaber des Fischereirechts oder Fischereipächter des Gewässers einzuholen ist.
Spezielle Hinweise für - Kreis Sonneberg
Termine Fischerprüfung 2024Im Landkreis Sonneberg werden zweimal im Jahr Prüfungstermine angeboten.
An folgenden Terminen finden Fischerprüfungen statt:
- Donnerstag, den 23.05.2024 - 17:00 Uhr im Landratsamt Sonneberg
- Donnerstag, den 28.11.2024 - 17:00 Uhr im Landratsamt Sonneberg
Voraussetzung für die Zulassung zur Fischerprüfung ist der Nachweis, dass der Antragsteller an einem Online-Kurs oder Präsenzlehrgang von mind. 30 Stunden zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung teilgenommen hat.
Nicht zugelassen werden Personen, die am Tag der Prüfung das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung, die als pdf-Datei heruntergeladen werden können, sind spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der zuständigen Stelle einzureichen:
Landratsamt Sonneberg, Untere Jagd- und Fischereibehörde, Bahnhofstr. 66 in 96515 Sonneberg oder per Mail an jagdundfischereibehoerde@lkson.de
Teaser
Wenn Sie einen Fischereischein beantragen möchten, müssen Sie vorher eine Fischerprüfung ablegen und bestehen.
Welche Gebühren fallen an?
35,00 €
Rechtsgrundlage
- § 29 Thüringer Fischereigesetz (ThürFischG)
- § 26 Thüringer Ausführungsverordnung (ThürFischAVO)
- § 27 Thüringer Ausführungsverordnung (ThürFischAVO)
- § 28 Thüringer Ausführungsverordnung (ThürFischAVO)
- § 29 Thüringer Ausführungsverordnung (ThürFischAVO)
- § 30 Thüringer Ausführungsverordnung (ThürFischAVO)
- § 31 Thüringer Ausführungsverordnung (ThürFischAVO)
- § 32 Thüringer Ausführungsverordnung (ThürFischAVO)
- § 33 Thüringer Ausführungsverordnung (ThürFischAVO)
Was sollte ich noch wissen?
Informationen zur Fischerprüfung erhalten Sie auch auf der Internetseite des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft.