Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht
Leistungsbeschreibung
Auf Antrag wird eine Bescheinigung vom Geburtsjugendamt des Kindes erteilt, die beinhaltet, dass keine allgemeine Sorgeerklärung der Eltern registriert wurde bzw. das Familiengericht keine Entscheidung getroffen hat, wonach die elterliche Sorge der Mutter ganz oder teilweise entzogen wurde.
Rechtsgrundlage
§ 58 a SGB VIII
Anträge / Formulare