Ehrenamtsförderung

  • Leistungsbeschreibung

    Förderung des Ehrenamtes und des Sports

    Der Landkreis Sonneberg ist vor allem auch dank eines starken und vielfältigen Ehrenamtes eine lebenswerte Region. Zahlreiche Verbände und Vereine kümmern sich rührig um das Allgemeinwohl. Zur Förderung ehrenamtlicher Initiativen steht im Landkreis das Kreisjugendamt gerne zur Verfügung. Es unterstützt vor allem auch bei der Beantragung von Fördermitteln, die über die Thüringer Ehrenamtsstiftung zur Verfügung gestellt werden.

    Zur Wertschätzung des Ehrenamts gibt es auch verschiedene Ehrungsmöglichkeiten, zum Beispiel 

    • auf der Ebene des Freistaates Thüringen 
    • über die Thüringer Ehrenamtsstiftung oder auch 
    • auf Kreisebene in Form des Kulturförderpreises und der Ehrenmedaille des Landkreises Sonneberg oder im Rahmen der jährlichen Ehrenamtsveranstaltung des Landkreises Sonneberg. 

    Für weitere Auskünfte zur Förderung des Ehrenamtes stehen Herr Uwe Oberender bzw. Frau Ellen Baumann-Straub gerne zur Verfügung.

    Ehrenamtscard im Landkreis Sonneberg

    Zur zusätzlichen Anerkennung und Würdigung ehrenamtlichen Engagements wurde auch im Landkreis Sonneberg die Thüringer Ehrenamtscard eingeführt. Träger der Ehrenamtscard erhalten Vergünstigungen bei Unternehmen und zahlreichen Freizeitangeboten im gesamten Freistaat Thüringen. Anträge hierfür können interessierte Ehrenamtliche im Landratsamt Sonneberg abgeben.

    Die Gewährung von Vergünstigungen stellt ein wichtiges Signal der Wertschätzung und zugleich die Chance dar, den vielen ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Sonneberg ein Dankeschön anzubieten.

    Die Ehrenamtscard kann an ehrenamtlich Tätige vergeben werden, die sich in besonderem Maße engagieren und

    • durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Woche tätig sind
    • mindestens fünf Jahre aktiv (bzw. seit der Gründung) in einem Verein, einer Organisation, einer Initiative eingebunden waren
    • die ihren Wohnsitz im LK Sonneberg haben und/oder das Hauptwirken der ehrenamtlichen Tätigkeit im LK Sonneberg erfolgt
    • keine Aufwandsentschädigung erhalten, die über einen Auslagenersatz hinausgeht
    • das 18. Lebensjahr vollendet haben.

    Weitere Informationen stehen im Internet unter www.thueringer-ehrenamtsstiftung.de zur Verfügung.

    Erhältlich sind die notwendigen Anträge im Jugendamt bei Herrn Uwe Oberender bzw. bei Frau Ellen Baumann-Straub, die für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung stehen.

    Landratsamt Sonneberg
    Jugendamt
    Sport- und Ehrenamtsförderung
    Herr Uwe Oberender / Frau Ellen Baumann-Straub
    Bahnhofstraße 66
    96515 Sonneberg
    Telefon: 03675/871-224
    E-Mail: ehrenamt@lkson.de

  • Anträge / Formulare


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