Immissionsschutz: Umsetzung Verordnung 44. BImSchV
Leistungsbeschreibung
Immissionsschutz: Umsetzung Verordnung 44. BImSchV
Mit der Veröffentlichung der 44. BImSchV am 20. Juni 2019 erfolgte die Umsetzung der MCPD (Richtlinie zur Regelung der Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft - (EU) 2015/2193) in deutsches Recht.
Durch den Betreiber von mittelgroßen Feuerungsanlagen, welche der o. g. Verordnung unterliegen, haben diese gemäß § 6 der 44. BImSchV bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Für die Anzeige einer Neu- bzw. Bestandsanlage, Angaben zu emissionsrelevanten Änderungen, einen Betreiberwechsel oder die endgültige Stilllegung einer Feuerungsanlage ist das vorgegebene Anzeigenformular (beschreibbare PDF-Datei) zu verwenden.
Dabei ist zu beachten, dass Anlagen, welche nach dem 20.12.2018 in Betrieb genommen wurden sind, als Neuanlagen zu werten und sofort anzuzeigen sind. Hingegen sind Bestandsanlagen (vor dem 20.12.2018 in Betrieb gegangen) bis spätestens 01.12.2023 anzuzeigen. Bei gemeinsamen Feuerungsanlagen nach § 4 der Verordnung ist für jede Einzelanlage, die mindestens 1 Megawatt (MW) Feuerungswärmeleistung besitzt, ein eigenes Anzeigenformular zu erstellen.
Die Übermittlung des ausgefüllten und unterzeichneten Anzeigeformulars erfolgt entweder per E-Mail an umweltamt@lkson.de oder postalisch an das
Landratsamt Sonneberg
Umweltamt, Untere Immissionsschutzbehörde
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Durch das Landratsamt Sonneberg erfolgen die Prüfung der Anzeige und die Veranlassung der Aufnahme in das Anlagenregister, dass auf den Internetseiten des Landratsamtes Sonneberg veröffentlicht wird.
Der zugrundeliegende Gesetzestext ist hier einsehbar:
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_44/44._BImSchV.pdf
Ansprechpartner im Umweltamt:
Frau Wolters (Tel.: 03675/871-387)
Herr Greiner-Adam (Tel.: 03675/871-388)
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