Immissionsschutz: Vollzug des § 17 der Störfall-Verordnung (12. BImSchV): Überwachungsprogramm des Landkreises Sonneberg
Leistungsbeschreibung
Vollzug des § 17 der Störfall-Verordnung (12. BImSchV): Überwachungsprogramm des Landkreises Sonneberg
Das Überwachungsprogramm gemäß § 17 Störfall-Verordnung (12. BImSchV) soll eine planmäßige und nachvollziehbare Überwachung der unter den Anwendungsbereich der Störfall-Verordnung fallenden Anlagen im Zuständigkeitsbereich des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) sicherstellen. Dazu gehören Anlagen, in denen gefährliche Stoffe ab einer bestimmten Menge vorhanden sind oder bei einem Störfall entstehen können. Das Überwachungsprogramm wurde aus dem Überwachungsplan des Freistaates Thüringen entwickelt. Dieser Überwachungsplan ist im Internet auf der Homepage des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz einsehbar:
https://umwelt.thueringen.de/themen/boden-wasser-luft-und-laerm/immissionsschutz/Anträge / Formulare
- Immissionsschutz: Vollzug des § 17 der Störfall-Verordnung (12. BImSchV): Überwachungsprogramm des Landkreises Sonneberg
- Immissionsschutz: Vollzug des § 17 der Störfall-Verordnung (12. BImSchV): Überwachungsprogramm des Landkreises Sonneberg - Anhang 1 - Betriebsbereiche
- Immissionsschutz: Vollzug des § 17 der Störfall-Verordnung (12. BImSchV): Überwachungsprogramm des Landkreises Sonneberg - Anhang 2 - Bewertungsschema