Sozialhilfe beantragen
Leistungsbeschreibung
Über die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können Sie finanzielle Unterstützung erhalten. Diese unterstützt Sie dabei, Ihren Lebensunterhalt zu finanzieren und deckt das sozio-kulturelle Existenzminimum ab. Sie ist eine Leistung der Sozialhilfe und erfüllt die gleiche Funktion wie die Hilfe zum Lebensunterhalt, jedoch für einen speziellen Personenkreis.
Sie können die Grundsicherung erhalten, wenn Sie die Altersgrenze1(diese Grenze liegt zwischen 66 - 67 Jahren) erreicht haben oder wenn Sie über 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Zudem können Sie die Leistungen auch für den Zeitraum erhalten, in dem Sie- in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen, oder
- in einem Ausbildungsverhältnis stehen, für das Sie ein Budget für Ausbildung erhalten.
Zudem muss die leistungsnachsuchende Person hilfebedürftig sein und ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.
Der Umfang der Grundsicherung richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf und Ihrem vorhandenen Einkommen und Vermögen. Eine Leistungsgewährung setzt Bedürftigkeit voraus. Die Grundsicherung deckt grundsätzlich verschiedene Bedarfe ab, dazu zählen:
- der maßgebende Regelbedarf
- Bedarfe für Unterkunft und Heizung, soweit sie angemessen sind
- zusätzliche Bedarfe, wie zum Beispiel
-
Mehrbedarfe bei:
-
Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit
Merkzeichen G, oder -
Krankheit, wenn aus medizinischen Gründen eine
besondere Ernährung erforderlich ist - Schwangerschaft
-
Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit
-
Einmalige Bedarfe in Sondersituationen (zum Beispiel
Erstausstattungen für die Wohnung) - Bedarfe für eine Kranken-/Pflegeversicherung
Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.
Teaser
Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus? Dann können Sie die Grundsicherung beantragen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Fristtyp: Geltungsdauer
Dauer: bis 12 Monate
Bemerkung ( für weitere Informationen zur Frist ):
Sie können Leistungen ab dem ersten des Monat s erhalten, in dem Sie Ihren Antrag gestellt haben.
Die Leistung wird in der Regel für zwölf Kalendermonate bewilligt. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, die Prüfung Ihres Antrags aber zeitaufwändig ist, können Sie auch eine vorläufige Bewilligung für sechs Monate erhalten.
Über die Erbringung von Geldleistungen ist hingegen vorläufig zu entscheiden, wenn feststeht, dass eine Person dem personalen An wendungsbereich des 4. Kapitels des SGB XII unterfällt und- zur Feststellung der weiteren Voraussetzun gen des An spruchs auf Geldleistungen voraussichtlich längere Zeit er forderlich ist und die weiteren Voraussetzungen für den An spruch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorliegen oder
- ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach besteht und zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist.
Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums ist für die Weitergewährung der Grundsicherungsleistungen zwar kein neuer Antrag erforderlich, jedoch wird das Einkommen und Vermögen vor jeder We iterbewilli gung erneut geprüft.
Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie zum Beispiel eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.
Rechtsgrundlage
Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe (SGB XII)
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Kreis SonnebergAnträge / Formulare
- Antrag auf Gewährung einer einmaligen Leistung nach § 31 SGB XII beim laufenden Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 27 SGB XII / Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach § 41 SGB XII
- Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)
- Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe (7-seitig)
- Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe nach dem SGB XII
- Ärztliches Attest zur Feststellung der Notwendigkeit einer kostenaufwändigen Ernährung nach § 21 Abs. 5 SGB II / § 30 Abs. 5 SGB XII
- Folge-Antrag auf Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII (HIlfe zum Lebensunterhalt) / nach dem 4. Kapitel SGB XII (Grundsicherung im Alter bei Erwerbsminderung)