Sozialhilfe beantragen
Leistungsbeschreibung
Über die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können Sie finanzielle Unterstützung erhalten. Diese unterstützt Sie dabei, Ihren Lebensunterhalt zu finanzieren und deckt das sozio-kulturelle Existenzminimum ab. Sie ist eine Leistung der Sozialhilfe und erfüllt die gleiche Funktion wie die Hilfe zum Lebensunterhalt, jedoch für einen speziellen Personenkreis.
Der Umfang der Grundsicherung richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf und Ihrem vorhandenen Einkommen und Vermögen. Zum Vermögen zählt das Haus- und Grundvermögen, wenn es von Ihnen nicht selbst bewohnt wird, Zeitwert der Pkws, Bargeld, Guthaben auf Konten bei Banken, Sparkassen, Bausparkassen, Wertpapiere sowie Rückkaufswerte von Lebens- und Sterbeversicherungen. Eine Leistungsgewährung setzt Bedürftigkeit voraus. Die Grundsicherung deckt grundsätzlich verschiedene Bedarfe ab, dazu zählen:
- der maßgebende Regelbedarf
- Bedarfe für Unterkunft und Heizung, soweit sie angemessen sind
-
Mehrbedarfe bei:
- Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen G
- Krankheit, wenn aus medizinischen Gründen eine besondere Ernährung erforderlich ist
- Schwangerschaft
- Einmalige Bedarfe in Sondersituationen (zum Beispiel Erstausstattungen für die Wohnung)
- Bedarfe für eine Kranken-/Pflegeversicherung
Teaser
Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus? Dann können Sie die Grundsicherung beantragen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie können Leistungen ab dem ersten des Monat s erhalten, in dem Sie Ihren Antrag gestellt haben.
Die Leistung wird in der Regel für zwölf Kalendermonate bewilligt. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, die Prüfung Ihres Antrags aber zeitaufwändig ist, können Sie auch eine vorläufige Bewilligung für sechs Monate erhalten.
Über die Erbringung von Geldleistungen ist hingegen vorläufig zu entscheiden, wenn feststeht, dass eine Person dem personalen An wendungsbereich des 4. Kapitels des SGB XII unterfällt und- zur Feststellung der weiteren Voraussetzun gen des An spruchs auf Geldleistungen voraussichtlich längere Zeit er forderlich ist und die weiteren Voraussetzungen für den An spruch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorliegen oder
- ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach besteht und zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist.
Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums ist für die Weitergewährung der Grundsicherungsleistungen zwar kein neuer Antrag erforderlich, jedoch wird das Einkommen und Vermögen vor jeder We iterbewilli gung erneut geprüft.
Geltungsdauer: 12 Monate
Rechtsgrundlage
Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe (SGB XII)
Anträge / Formulare
Anträge / Formulare
- Antrag auf Gewährung einer einmaligen Leistung nach § 31 SGB XII beim laufenden Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 27 SGB XII / Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach § 41 SGB XII
- Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)
- Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe (7-seitig)
- Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe nach dem SGB XII
- Ärztliches Attest zur Feststellung der Notwendigkeit einer kostenaufwändigen Ernährung nach § 21 Abs. 5 SGB II / § 30 Abs. 5 SGB XII
- Folge-Antrag auf Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII (HIlfe zum Lebensunterhalt) / nach dem 4. Kapitel SGB XII (Grundsicherung im Alter bei Erwerbsminderung)