Jugendarbeit

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Jugendarbeit fördert die Entfaltung der Persönlichkeit junger Menschen und bereitet sie auf das Leben in der Gemeinschaft vor. Sie hilft ihnen, Werte zu erkennen, zu achten und zu erleben und stärkt ihre Fähigkeit zu eigenverantwortlichem Handeln. Jugendarbeit knüpft an die Interessen junger Menschen an und wird von ihnen mitbestimmt.

    Die Jugendarbeit ist ein eigenständiger Teil der Jugendhilfe. Sie nimmt die Erziehungs- und Bildungsaufgaben nach § 11 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) wahr und tritt für die Anliegen und Interessen junger Menschen in der Öffentlichkeit ein.

    Bei Ihrer zuständigen Stelle erhalten Sie Anregungen und Hilfe

    • bei der Organisation und Durchführung von Maßnahmen und Projekten in der Jugendarbeit (wie Ferienfreizeiten und Schulungen zum Erwerb der Jugendleiter-Card) sowie
    • bei der Erarbeitung von Qualitätskriterien für Einrichtungen und Dienste der Jugendarbeit,
    • für das Projektmanagement der regionalisierten Jugendarbeit,
    • bei der Organisation von Maßnahmen des erzieherischen Jugendschutzes,
    • bei Kontrollen zur Einhaltung der Bestimmungen des gesetzlichen Jugendschutzes und Ahndung bei Verstößen gegen Bestimmungen des gesetzlichen Jugendschutzes.
  • Teaser

    Hier erhalten Sie Inforamtionen zum Thema Jugendarbeit.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Über die benötigten Unterlagen informiert Sie Ihre zuständige Stelle.

    Formulare, die Sie in Ihrer zuständigen Stelle erhalten können, sind:

    • Antrag auf Übernahme von Teilnehmerbeiträgen
    • Antrag der Förderung von Maßnahmen der Jugendarbeit
    • Antrag zur Förderung von Einrichtungen und Diensten der Jugendarbeit  
  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende