Adoption eines Kindes nach Vermittlung durch das Jugendamt

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  • Leistungsbeschreibung

    Nach erfolgreicher Vermittlung durch die zuständige Adoptionsstelle und nach Ablauf der Pflegezeit können Sie einen Antrag auf Adoption beim zuständigen Amtsgericht - Familiengericht - einreichen. 
    Das Familiengericht prüft den Antrag und spricht – wenn der Antrag sich als zulässig und begründet erweist - im Beschlussverfahren die Adoption rechtsgültig aus.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Sonneberg

    Eine Adoption soll dem Kind Geborgenheit und Zuwendung unter Achtung der eigenen Biografie in einer neuen Familie sichern. Die Adoption eines Kindes wird erst dann in Betracht gezogen, wenn feststeht, dass eine Lebensperspektive in der Herkunftsfamilie auch mit Unterstützungsangeboten nicht gegeben ist. Zentraler Gesichtspunkt einer Adoption ist das Wohl des Kindes. Aufgabe der Adoptionsvermittlungsstellen ist es, Kinder zu den für sie am besten geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern zu vermitteln, nicht aber für diese „passende“ Kinder zu suchen.


    Rechtsfolgen einer Minderjährigenadoption

    Mit dem Ausspruch der Annahme als Kind durch das zuständige Familiengericht erlöschen sämtliche Rechte und Pflichten zwischen dem Kind und seinen leiblichen Eltern und Verwandten – Ausnahmen gibt es bei der Adoption durch ein Stiefelternteil. Das adoptierte Kind wird zum gemeinsamen Kind der Adoptiveltern und erhält die Rechtsstellung eines leiblichen Kindes. Das Kind erhält als Geburtsnamen den Familiennamen der Adoptiveltern. Führen diese keinen gemeinsamen Familiennamen, so können sie den Namen eines Adoptivelternteils zum Geburtsnamen bestimmen.   Ist das Kind im Besitz einer ausländischen Staatsangehörigkeit, erwirbt es mit der gemäß den deutschen Gesetzen wirksamen Annahme als Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn der Annehmende Deutscher ist.


    Wer kann ein Kind adoptieren und wie alt dürfen Adoptiveltern sein?

    Ehepaare können nur gemeinsam adoptieren. Nicht verheiratete Personen können ein Kind nur allein annehmen. Bei der Adoption durch ein Ehepaar muss ein Ehegatte das fünfundzwanzigste, der andere Ehegatte das einundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben. Nimmt eine Person ein Kind allein an, muss sie das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben. Eine obere Altersgrenze für Adoptiveltern sollte jedoch im Verhältnis zum Kind einem natürlichen Abstandsalter entsprechen.

  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Kreis Sonneberg

    Ehepaare oder Einzelpersonen die in Thüringen den Wunsch haben ein Kind zu adoptieren, müssen mit der Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes, in dessen Zuständigkeitsbereich ihr Hauptwohnsitz liegt, Kontakt aufnehmen und einen entsprechenden Antrag stellen. Die Adoptionsvermittlungsstelle prüft die Eignung zur Aufnahme eines Kindes mit dem Ziel der Adoption.

    Im Rahmen der Eignungsprüfung zur Fremdadoption erfolgen mehrere Beratungsgespräche, Hausbesuche und Biografiegespräche. Darüber hinaus ist für Adoptionsbewerber die Teilnahme an Vorbereitungsseminaren verpflichtend. Adoptionsbewerber werden durch die Adoptionsvermittlungsfachkräfte umfassend über sämtliche – die Adoption betreffenden – inhaltlichen und formalen Fragen informiert. Jeder Adoptionsbewerber muss im Eignungsfeststellungsverfahren offen über die eigene Person, die eigene Biografie, seine Partnerschaft und seine sozialen Beziehungen sprechen können.

    Vertrauensvolle Gespräche zwischen den Bewerbern und den Adoptionsvermittlungsfachkräften stehen im Vordergrund.

    Wird das Eignungsfeststellungsverfahren mit einem positiven Ergebnis zum Abschluss gebracht, werden Adoptionsbewerber als für die Aufnahme eines Kindes generell geeignet bestätigt und die Adoptionsbewerberliste der Adoptionsvermittlungsstelle aufgenommen.

  • Voraussetzungen

    Spezielle Hinweise für - Kreis Sonneberg

    Adoptiveltern verfügen über eine gute körperliche und psychische Gesundheit, um als belastbare Bezugspersonen für das Adoptivkind zur Verfügung stehen. Ein Kind benötigt für seine Entwicklung intakte und dauerhafte Familienbeziehungen.

    Diesbezüglich kommt der Stabilität und Qualität der elterlichen Partnerschaft eine zentrale Bedeutung zu. Die wirtschaftliche Gesamtsituation der Adoptiveltern muss gesichert sein und sie müssen über ausreichenden Wohnraum verfügen. Des Weiteren sollten Adoptiveltern nicht vorbestraft sein. Sie müssen von ihrer Persönlichkeit über Einfühlungsvermögen, Bindungsfähigkeit, Belastbarkeit, Problemlösekompetenz und Offenheit gegenüber verschiedener Lebensweisen verfügen. Adoptiveltern benötigen – über die Fähigkeit leiblicher Eltern hinaus – besondere Kompetenzen, da die Lebenssituation eines Adoptivkindes durch seine Biographie und u.a. dadurch geprägt ist, das Kind von zwei Elternpaaren zu sein.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Sonneberg

    u. a. Geburtsurkunden, Eheurkunde, (amtsärztliches) Gesundheitszeugnis, Erweitertes Führungszeugnis, Einkommensnachweis (letzte 12 Monate), Kopie des Personalausweises, Bescheinigung über den Wohnort, Lebensbericht

  • Welche Gebühren fallen an?

    • Notargebühren 
    • Gerichtskosten
  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständigen Amtsgerichte.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende