Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der Fachbetriebseigenschaft

  • Leistungsbeschreibung

    Fachbetriebe haben auf Verlangen gegenüber der unteren Wasserbehörde, in deren Bezirk sie tätig werden, die Fachbetriebseigenschaft nachzuweisen. Die Fachbetriebseigenschaft muss auch gegenüber dem Betreiber einer Anlage nachgewiesen werden können, wenn dieser den Fachbetrieb mit fachbetriebspflichtigen Tätigkeiten beauftragt.

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die zuständige untere Wasserbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende