Gewässeraufsicht

  • Leistungsbeschreibung

    Die Gewässeraufsicht beinhaltet Maßnahmen, um Gefahren für die Allgemeinheit, den Einzelnen oder für die Gewässer abzuwehren, die durch den Zustand oder die Benutzung der Gewässer, der Ufer, der Deiche, der Überschwemmungs-, Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebiete sowie der Anlagen an Gewässern oder in diesen Gebieten hervorgerufen werden.

    Bürgerinnen und Bürger, denen ein Sachverhalt bekannt wird, der mutmaßlich eine Gewässergefährdung darstellt, können diesen bei der unteren Wasserbehörde melden. Die untere Wasserbehörde wird im Rahmen der Gewässeraufsicht prüfen, ob Maßnahmen zur Gefahrenabwehr erforderlich sind und diese veranlassen.

  • Teaser

    Wenn Ihnen möglich Gewässergefährdungen bekannt sein sollten, dann können Sie dies bei der unteren Wasserbehörde anzeigen.

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist die untere Wasserbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt

Spezielle Hinweise für - Kreis Sonneberg

Bitte beachten Sie hierbei ggf. auch die Genehmigungspflicht für das Fällen von Bäumen an Gewässern:

Antrag auf Baumfällung.pdf

Ansprechpartner ist in diesem Fall zusätzlich die untere Naturschutzbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende