Anzeige von Anlagen zum Lagern von Heizöl EL / Notstromanlage
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Anlage zum Lagern von Heizöl EL /Notstromanlage errichten oder wesentlich ändern wollen, kann das wasserrechtlich anzeigepflichtig sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes Anzeigeformular
- detaillierte Unterlagen zur Beschreibung des Vorhabens (Lageplan, Zeichnungen, Nachweise, Beschreibungen)
- gegebenenfalls Sachverständigengutachten
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühr bestimmt sich aus der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz. Die Gebührenhöhe ist von der Art der Anlage und des damit verbundenen Prüfaufwandes abhängig. Die Gebührenspanne reicht von 60 € bis zu 2.500 €.
Welche Fristen muss ich beachten?
- Die Anzeige der Errichtung oder wesentlichen Änderung muss durch den Vorhabenträger mindestens sechs Wochen im Voraus erfolgen.
- Bedarf eine Anlage einer Eignungsfeststellung, darf die Errichtung erst nach deren Erteilung erfolgen.
Bearbeitungsdauer
- Die Bearbeitung einer Anzeige dauert durchschnittlich einen Monat.
- Wenn die Unterlagen vollständig sind,
- sich daraus kein anderes Verfahren wie eine Eignungsfeststellung oder Befreiung im Wasserschutz oder Überschwemmungsgebiet ergibt, und
- keine Auflagen von der Wasserbehörde durch Bescheid getroffen werden,
- kann das Vorhaben nach Ablauf der SechsWochen-Frist durchgeführt werden (Genehmigungsfiktion).
- Ist das Vorhaben Gegenstand eines sonstigen Verfahrens, zum Beispiel nach Bundesimmissionsschutzgesetz, entfällt die Anzeige nach § 40 AwSV, wenn das Vorhaben im Rahmen des anderen Verfahrens geprüft wird. In diesem Fall gilt die SechsWochen-Frist nicht.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Was sollte ich noch wissen?
Informationen zum Verfahren und den benötigen Unterlagen finden Sie auf der Homepage des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz und auf Webseiten der Landkreise und kreisfreien Städte.
Auskunft in technischer Hinsicht erteilen auch:
- Fachbetriebe nach Wasserrecht und Sachverständigenorganisationen
- andkreise und kreisfreie Städte (untere Wasserbehörden)