Landschaftsschutz

  • Leistungsbeschreibung

    Der Landschaftsschutz umfasst alle Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege eines Ausschnittes der Erdoberfläche, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, wegen der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung erforderlich ist.

    Um Landschaften zu schützen, können bestimmte Teile von Natur und Landschaft durch die obere Naturschutzbehörde als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen werden. In diesen Landschaftsschutzgebieten sind nach Maßgabe der zu erlassenden Rechtsverordnungen alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern, das Landschaftsbild oder die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes beeinträchtigen oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?


An wen muss ich mich wenden?

Erlaubnisse, Befreiungen oder sonstige Genehmigungen, die nach den Regelungen der Landschaftsschutzgebietsverordnung erforderlich sind, werden durch die untere Naturschutzbehörde (Landkreise bzw. kreisfreie Städte) erteilt.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende