Natura 2000
Leistungsbeschreibung
Natura 2000 ist ein Schutzgebietssystem der Europäischen Union, das europaweit auf einheitlicher Grundlage errichtet wurde. Es umfasst die nach der EG-Vogelschutzrichtlinie und die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) von den Mitgliedstaaten ausgewiesenen Gebiete und gibt einheitliche Schutzbestimmungen vor. Ausgewiesen wurden solche Schutzgebiete für alle Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensräume, die in den Anhängen I und II der FFH-Richtlinie sowie im Anhang 1 der EG-Vogelschutzrichtlinie aufgelistet sind.
Das ökologische Netz Natura 2000 spielt eine entscheidende Rolle bei den Bemühungen zum Schutz der biologischen Vielfalt in Europa.
Thüringen hat
- 44 EG-Vogelschutzgebiete,
- 212 FFH-Gebiete und
-
35 FFH-Objekte für Fledermäuse
als Natura 2000-Gebiete an die EU gemeldet. Das entspricht etwa 17 % der Landesfläche.
Rechtsgrundlage
- Richtlinie 79/409/EWG über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten und ihrer Lebensräume (EG-Vogelschutzrichtlinie)
- Richtlinie 2009/147/EG über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (EG-Vogelschutzrichtlinie)
- Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, FFH-Richtlinie)
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
- Thüringer Naturschutzgesetz (ThürNatG)
- Thüringer Natura 2000-Erhaltungsziele-Verordnung (ThürNEzVO )
Was sollte ich noch wissen?
Auf den Websites der
- Europäischen Union ,
- des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie
- des Bundesamtes für Naturschutz
können umfangreiche Hintergrund- und Detailinformationen zum europäischen Schutzgebietssystem Natura 2000 eingesehen, heruntergeladen oder auch in gedruckter Form (teilweise kostenfrei) bestellt werden.
Veröffentlichungen zu Natura 2000 in Thüringen sind z.B. in den Schriftenreihen des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz erschienen und können bestellt werden.