Natura 2000


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich für die Beantwortung von Fachfragen oder zum Erhalt von Informationen zu Natura 2000 im Rahmen des Umweltinformationsgesetzes an das

für die Beantwortung zu Vollzugsfragen in Natura 2000-Gebieten an die

  • jeweils zuständige Landkreise und kreisfreie Städte als untere Naturschutzbehörden.

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Zuständige Mitarbeitende