Naturschutz: Eingriff in Natur und Landschaft - Genehmigung
Leistungsbeschreibung
Eingriffe in Natur und Landschaft bedürfen der Genehmigung.
Eingriffe in Natur und Landschaft liegen vor, wenn durch Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigt werden können.
Nicht als Eingriffe gelten:
- land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung gemäß der guten fachlichen Praxis und unter Berücksichtigung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege,
- die Wiederaufnahme einer land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Bodennutzung innerhalb von 10 Jahren nach Auslaufen von vertraglichen Vereinbarungen mit Naturschutzbehörden oder von öffentlichen Programmen zur Bewirtschaftungsbeschränkung.
Unvermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren.
Teaser
Eingriffe in die Natur und Landschaft dürfen nur nach der vorherigen Genehmigung durchgeführt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Der Antrag muss alle für die Beurteilung des Vorhabens und des zu erwartenden Endzustandes nach Abschluss des Eingriffs notwendigen Angaben enthalten. Die Unterlagen werden auf Verlangen des Antragstellers im Vorfeld zwischen der Genehmigungsbehörde, der Naturschutzbehörde und dem Antragsteller abgestimmt.
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der ThürAllgVwKostO.
Welche Fristen muss ich beachten?
Fristen, soweit sie von der Genehmigungsbehörde gestellt werden
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Der Genehmigungsbescheid enthält grundsätzlich eine Rechtsbehelfsbelehrung.
Anträge / Formulare
Ein formloser schriftlicher Antrag ist ausreichend.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz.