Naturschutz


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Kreis Sonneberg

Zuständig für den Naturschutz und die Umsetzung des Naturschutzgesetzes des Freistaates Thüringen sind grundsätzlich die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Naturschutzbehörden (UNB).

Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) als obere Naturschutzbehörde weist Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete und Naturparke aus und ist zuständig für die Erteilung von Befreiungen von Verboten in Naturschutzgebieten sowie in Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten und von Verboten im Nationalen Naturmonument grünes Band und im Nationalpark Hainich.

Es bewilligt Förderungen aus dem Förderprogrammen NALAP sowie nach der FörderRL Wolf/­Luchs und die Schaf-Ziegen-Prämie.

Als Naturschutzfachbehörde ist das TLUBN in Zusammenarbeit mit den Hochschulen zuständig für die Fort- und Weiterbildung des amtlichen und ehrenamtlichen Naturschutzes und es werden die fachlichen und informationstechnischen Voraussetzungen für die Thüringer Naturschutzverwaltung geschaffen. Die Erhebung von Grundlagendaten und die Entwicklung landesweiter Konzepte für Artenschutz, Biotop- und Flächenschutz, Landschaftsplanung und -pflege, aber auch Umweltdatenbereitstellung und Umweltbildung erfolgen unter einem Dach.

Das TLUBN ist Ansprechpartner für kreisübergreifende Auskünfte zum Naturschutz und übt die Fachaufsicht über die Unteren Naturschutzbehörden aus.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende